Bewerbung für ein Bachelor-Studium
Studieninteressierte aus Deutschland oder EU-Staaten
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Staaten
Bewerbung für ein Master-Studium
Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren für einen Master-Studienplatz finden Sie hier:
Detaillierte Informationen zur Bewerbung können Sie den Zugangsordnungen der einzelnen Fächer entnehmen. Dort ist genau beschrieben, unter welchen Bedingungen das Studium aufgenommen werden kann. Die Zugangsordnungen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Master-Studiengänge:
Auflagen im Master-Studium
Wenn Sie Ihren Bachelor-Abschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder im Ausland erworben haben, wird Ihr Fachwissen vor Aufnahme des Master-Studiums geprüft. Es wird verglichen, ob Sie das Wissen und die Fähigkeiten besitzen, die in den Bachelor-Studiengängen der Elektrotechnik und Informatik an der Leibniz Universität vermittelt werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle Master-Studierenden auf dem selben Wissensstand sind.
Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie nur unter Auflagen zum Studium zugelassen. Das heißt, Sie werden dazu verpflichtet, innerhalb der ersten beiden Semester bestimmte Veranstaltungen aus den Bachelor-Studiengängen zu besuchen und die entsprechenden Klausuren zu bestehen. Es können zwischen 1 und 4 verschiedene Auflagen erteilt werden. Wenn Sie die Auflagen nicht erfolgreich absolvieren, können Sie den Master-Abschluss nicht erlangen. Für Prüfungen in Auflagenfächern erhalten Sie keine Leistungspunkte. Die Noten stehen nicht in Ihrem Abschlusszeugnis. Sobald Sie eine der Auflagenprüfungen bestanden haben, können Sie bei der entsprechenden Lehrperson eine Bescheinigung abholen. Diese müssen Sie dem Immatrikulationsamt vorlegen.
Die meisten Auflagen-Vorlesungen werden entweder nur im Sommersemester oder nur im Wintersemester angeboten. Wenn Sie diese nicht im ersten bzw. zweiten Master-Semester belegen, schaffen Sie es nicht, Ihre Auflagenprüfung rechtzeitig bis Ende des zweiten Semesters zu absolvieren.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber im Vorlesungsverzeichnis.
Eingangstest M. Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik
Für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik (M. Sc.) gibt es eine Besonderheit: Vor Beginn eines jeden Semesters wird ein Eingangstest angeboten. Dieser richtet sich an alle Studieninteressierten, die ihr Bachelor-Studium nicht an der Leibniz Universität Hannover absolviert haben (also z.B. an einer Fachhochschule oder an einer Universität im Ausland). In diesem Test wird geprüft, ob Sie Wissen und Fähigkeiten besitzen, die im B. Sc. Elektrotechnik und Informatik in Hannover vermittelt werden. Falls Sie diesen Test bestehen, müssen Sie mit keinen Auflagen rechnen. Aus diesem Grunde ist die Teilnahme am Eingangstest sehr zu empfehlen.
Informationen für Studieninteressierte aus dem Ausland
Sprachniveau
Das Studium der Elektrotechnik und Informatik findet fast ausschließlich auf Deutsch statt (siehe Ausnahme: Englischsprachige Studienmöglichkeit im M. Sc. Informatik).
Wenn Sie aus dem Ausland kommen und gern in Hannover studieren möchten, überlegen Sie sich gut, ob Sie die entsprechenden Sprachkenntnisse besitzen. Um das Studium erfolgreich zu beenden, sollten Sie die gesprochene und geschriebene Sprache gut verstehen und flüssig sprechen können. Sie sollten außerdem bereit sein, während Ihres Aufenthalts weiter an Ihren Deutschkenntnissen zu arbeiten.
Zur Bewerbung für ein Bachelorstudium muss mindestens das Sprachniveau B1, für ein Masterstudium mindestens das Sprachniveau B2 vorliegen. Zur Immatrikulation ist das Sprachniveau C1 erforderlich (nachgewiesen durch anerkannte Tests, z. B. DSH 2, TestDaF 4*4, Telc C1 Hochschule). Ohne Deutschkenntnisse können Sie sich nicht für einen Studiengang der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik bewerben. Auch eine vorläufige Einschreibung ist nicht möglich.
Englischsprachige Studienmöglichkeit im M. Sc. Informatik
Der Masterstudiengang Informatik kann seit dem Jahr 2023 mit einem deutschen oder englischen Sprachnachweis auf dem Sprachniveau C1 begonnen werden. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie im folgenden FAQ:
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Welche Anforderungen gibt es hinsichtlich des Sprachnachweises?
Sie müssen einen Sprachnachweis der deutschen oder englischen Sprache auf dem Sprachniveau C1 vorlegen. Akzeptierte Sprachnachweise sind hier verzeichnet: https://www.uni-hannover.de/fileadmin/luh/images/fsz/Uebersicht_akzeptierte_Sprachnachweise_an_der_LUH_01.pdf
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Welche Anforderungen gibt es hinsichtlich des Bachelorabschlusses und ist mein Abschluss fachlich geeignet?
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang „Informatik“ ist ein Bachelorabschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studium an einer von der deutschen Kultusministerkonferenz anerkannten Hochschule (siehe: http://anabin.kmk.org, Suche nach „Institutionen“).
Die Entscheidung, ob das vorangegangene Studium fachlich geeignet ist, trifft eine Zulassungskommission. Sie können anhand der folgenden Angaben Ihre Chancen für die Aufnahme vorab selbst einschätzen.
Für den Masterstudiengang Informatik werden aus einem früheren Studium vorausgesetzt:
- 15 ECTS-LP in Mathematik
- 10 ECTS-LP in Theoretischer Informatik
- 20 ECTS-LP in Grundlagen der Informatik
- 20 ECTS-LP in Vertiefung der Informatik
Möglicherweise werden Sie mit der Auflage zugelassen, noch fehlende Bachelor-Module innerhalb von zwei Semestern nachzuholen. (Siehe: https://www.uni-hannover.de/fileadmin/luh/studium/ordnungen/zugang/master/zo_m_Informatik_Technische_Informatik.pdf)
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Ist das gesamte Studienprogramm auf Englisch gestaltet (Kurse, Prüfungen und andere Komponenten)?
Der Zugang zum Studiengang ist mit dem Sprachlevel C1 Englisch möglich. Bislang existieren die Regelungen und Informationsmöglichkeiten für Studierende größtenteils nur auf Deutsch (wie z. B. der Modulkatalog und die Einführungsveranstaltungen). Grundlegende Deutschkenntnisse werden daher empfohlen. Es gibt genug Module auf Englisch, um das Studium abzuschließen. Die Auswahl in den einzelnen Modulgruppen ist jedoch eingeschränkt.
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Die Unterrichtssprache während meines Bachelorstudiums war Englisch und ich habe dafür ein Zertifikat von meiner Universität. Wird ein Unterrichtszertifikat als Nachweis der Englischkenntnisse akzeptiert?
Nein, es muss ein Zertifikat einer akzeptierten Sprachprüfung vorgelegt werden. Akzeptierte Sprachnachweise sind hier verzeichnet: https://www.llc.uni-hannover.de/de/testen-pruefen/akzeptierte-sprachnachweise-an-der-luh
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Wen kann ich bei weiteren Fragen kontaktieren?
Ein*e Erstsemestertutor*in steht Ihnen als Ansprechperson für Ihre Fragen zur Verfügung (E-Mail: oe-master-inf@finf.uni-hannover.de). Wenden Sie sich bei Fragen gern auch an Ihre Koordinatorin für die Studieneingangsphase.