Promotionsordnungen
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Termine und Fristen
Der Weg zur Promotion
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Schritt 1: Planung einer Promotion
Wenn Sie sich für eine Promotion interessieren, sprechen Sie zuerst promotionsberechtigte Lehrende in dem Fachgebiet an, für das Sie sich interessieren. Dies sind in der Regel die Professor(inn)en. Fragen Sie nach möglichen Fragestellungen und entwickeln Sie im Austausch mit diesen Ihr mögliches Promotionsthema. Klären Sie, ob die oder der Lehrende Ihr Promotionsprojekt betreut und schließen Sie miteinander eine Betreuungsvereinbarung ab. Besprechen Sie auch, wie eine Finanzierung während Ihrer Promotionszeit aussehen könnte.
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Schritt 2: Zulassung zur Promotion und Immatrikulation
Sie beantragen die Annahme als Doktorandin oder Doktorand und damit die Zulassung zum Promotionsverfahren mit den dazu vorgesehenen Antragsunterlagen (Checkliste, Formulare, Einverständniserklärung der Graduiertenakademie). Dazu reichen Sie auch die Betreuungsvereinbarung mit ein. Wenn Sie den akademischen Grad "Dr. rer. nat." anstreben, müssen Sie zusätzlich eine unterschriebene Projektskizze mit dem vorläufigen Arbeitstitel einreichen (PromO § 5 Abs. 5b).
Danach werden Sie als Doktorandin oder Doktorand der Fakultät durch einen Beschluss des Fakultätsrats bzw. des Dekanats zur Promotion zugelassen, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 der jeweiligen Promotionsordnung erfüllen. Für die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand können Auflagen erteilt werden (gemäß § 3 Abs. 6 laut Promotionsordnung Dr.-Ing. bzw. gemäß § 3 Abs. 4 laut Promotionsordnung Dr. rer. nat.). Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat. Nun können Sie Ihr Promotionsprojekt bearbeiten.
Nach der Annahme als Doktorandin oder Doktorand müssen Sie sich (gemäß § 2 der Immatrikulationsordnung der LUH) als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent an der Leibniz Universität Hannover immatrikulieren. Die hierfür erforderliche Annahmebescheinigung der Fakultät erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid per E-Mail vom Promotionsbüro. Ausnahmen von der Immatrikulationsverpflichtung sind in der Immatrikulationsordnung in § 2 und § 9 geregelt. Hinweise zu Beurlaubungsmöglichkeiten finden Sie hier. Für Fragen zur Immatrikulation und Zahlung des Semesterbeitrages wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt mit einer E-Mail an promotion.i-amt@zuv.uni-hannover.de.
Bevor Sie Ihre Dissertation einreichen und die Annahme Ihrer Promotion beantragen können, müssen Sie mindestens drei Monate als Doktorandin bzw. Doktorand zugelassen sein (siehe PromO § 6 Abs. 1).
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Schritt 3: Antrag auf Promotion und Abgabe der Dissertation
Sobald Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben und abgeben möchten sowie etwaige Auflagen erfüllt haben, können Sie einen schriftlichen Antrag auf Promotion an die Dekanin bzw. den Dekan der Fakultät stellen. Dies ist frühestens drei Monate nach der Zulassung möglich (siehe PromO § 6 Abs. 1). Bitte beachten Sie die Abgabetermine und reichen Sie die vorgesehenen Antragsunterlagen mit allen Anlagen ein. Neben den gebundenen Dissertationsexemplaren ist auch eine elektronische Fassung einzureichen.
Mit der Entscheidung des Fakultätsrats wird Ihr Promotionsverfahren offiziell eröffnet. Es werden promotionsberechtigte Referent(inn)en bzw. Gutachter/-innen zur Begutachtung Ihrer Dissertation bestellt sowie der Vorsitz der Promotionskommission festgelegt.
Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer macht der Dekanatsgeschäftsstelle Vorschläge zur Gutachterbestellung, zur Zusammensetzung der Promotionskommission sowie zum Ort und Zeitpunkt der mündlichen Prüfung oder der Disputation.
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Schritt 4: Auslage der Dissertation und der Gutachten
Sobald die Gutachten bzw. Referate eingegangen sind, werden Ihre Dissertation und die Gutachten zwei Wochen im Geschäftszimmer des Dekanats ausgelegt, damit sie von den Promotionsberechtigten der Fakultät eingesehen werden können. Ihre Dissertation gilt als angenommen, wenn die Gutachterinnen und Gutachter (bzw. Referentinnen und Referenten) die Annahme empfohlen haben und wenn während der Auslagefrist kein Einspruch erfolgt ist.
Die Annahme kann mit Auflagen erfolgen. In diesem Fall informiert die oder der Vorsitzende der Promotionskommission die Kandidatin bzw. den Kandidaten über die Auflagen und das weitere Vorgehen.
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Schritt 5: Festsetzen eines Prüfungs- oder Disputationstermins
Nach Annahme der Dissertation setzt die Dekanin bzw. der Dekan Ort und Termin für die Prüfung und Vortrag bzw. die Disputation fest und gibt diese Informationen bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Prüfung/Disputation müssen mindestens fünf Werktage liegen.
Die Zeitspanne zwischen Abgabe der Dissertation und dem frühestmöglichen Termin für die Prüfung/Disputation hängt somit wesentlich vom Eintreffen der Gutachten ab. Betreuerinnen bzw. Betreuer sollten daher Terminvorschläge stets zuvor mit den Gutachterinnen und Gutachtern (bzw. Referentinnen und Referenten) absprechen.
Bitte stimmen Sie den Wunschtermin für Vortrag und Prüfung bzw. Disputation deshalb rechtzeitig mit der Sachbearbeiterin für Promotionen in der Dekanatsgeschäftsstelle ab, da hier die fakultätsweite Koordination aller Promotionsverfahren erfolgt!
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Schritt 6: Vortrag und Prüfung oder Disputation
Unmittelbar nach der mündlichen Doktorprüfung oder der Disputation teilt die bzw. der Vorsitzende der Doktorandin oder dem Doktoranden die Ergebnisse mit und stellt ihr oder ihm eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Promotion aus.
Die Promotionskommission kann der Doktorandin oder dem Doktoranden Auflagen für die endgültige Fassung der zu veröffentlichenden Dissertation machen, die mit einer Frist in ein Protokoll aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie: Zu diesem Zeitpunkt sind Sie noch nicht berechtigt, den Doktortitel zu führen!
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Schritt 7: Veröffentlichung der Dissertation
Nach bestandener mündlicher Doktorprüfung oder Disputation müssen Sie die genehmigte Endfassung Ihrer Dissertation innerhalb eines Jahres veröffentlichen.
Informationen dazu finden Sie auf der Website der Technischen Informationsbibliothek (TIB). Die TIB sendet dann eine Bescheinigung über die Veröffentlichung an die Fakultät. Sobald diese vorliegt, können Sie Ihre Promotionsurkunde abholen. Wenn Sie Ihre Promotionsurkunde zugesendet bekommen möchten, teilen Sie dies bitte mit und informieren uns über Ihre aktuelle Postanschrift.
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Schritt 8: Promotion
Die Promotion wird durch Aushändigung oder Zustellung Ihrer Promotionsurkunde vollzogen. Dies kann erfolgen, sobald Sie Ihre Dissertation veröffentlicht und alle zur Verfügung gestellten Ressourcen und Unterlagen zurückgegeben haben. Bitte weisen Sie dies für den Dr. rer. nat. mit der Erklärung von überlassenen Ressourcen nach.
Ihre Promotionsurkunde erhalten Sie dann im Geschäftszimmer des Dekanats. Nach Erhalt der Urkunde haben Sie das Recht, den Doktortitel zu führen.
Fragen zum Promotionsverfahren?
M.A. Yvonne Vogelsang
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