Leibniz Universität Hannover zur zentralen Website
Elektrotechnik
Informatik
Informationstechnik
Lehramt

Studiengang Technische Informatik B. Sc.

© CC0 Creative Commons

Übersicht über Ihr Studium

Studienverlaufsplan Technische Informatik

Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis

mehr Informationen zu den Inhalten der Module und zu Studien- und Prüfungsleistungen
mehr Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen mit Zeit- und Raumangaben

Stundenpläne

Hier finden Sie den für Ihr Fachsemester jeweils passenden Stundenplan.

Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen

  • Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?

    Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden. Es dürfen keine wesentlichen Unterschiede zu der in diesem Studiengang zu erbringenden Leistung bestehen. Wenn Sie Leistungen anerkennen lassen möchten, müssen Sie dies vor Ihrer ersten Prüfungsanmeldung beantragen. Die genaue Anleitung und benötigten Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsausschusses Informatik.

    Bitte reichen Sie die Unterlagen im Prüfungsamt bei Ihrer Sachbearbeiterin Frau Kohlmetz ein. Anschließend entscheidet der Prüfungsausschuss Informatik über Ihren Antrag. Dabei ist die Modulbeschreibung eine wichtige Entscheidungsgrundlage. 

    Sie wechseln zwischen den Studiengängen „Informatik“ und „Technische Informatik“ der LUH?

    Beim hausinternen Wechsel zwischen den Studiengängen "Informatik" und "Technischer Informatik" ist kein Antrag beim Prüfungsausschuss nötig. Es reicht, wenn Sie in einer kurzen eMail an die Prüfungsamtssachbearbeiterin Ihres neuen Studiengangs mitzuteilen, dass Sie den Studiengang gewechselt haben und vorherigen Leistungen anrechnen lassen möchten. Die Prüfungsamtssachbearbeiterin sind für die Informatik Frau Kohlmetz (kirstie.kohlmetz@fei.uni-hannover.de) und für die Technische Informatik Frau Schollbach (marie.schollbach@fei.uni-hannover.de).

    Leistungen, die außerhalb eines Studiums abgelegt worden sind, können zu maximal 50% der benötigten Leistungspunkte angerechnet werden.

  • Was ist der Wahlpflichtbereich und was kann ich da machen?

    Das Studium gliedert sich in Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule gemäß Anlage 1 der Prüfungsordnung.

    Pflichtmodule müssen absolviert werden. Wahlpflichtmodule können aus einer Gesamtheit von angebotenen Modulen gewählt werden.

    Im Studienverlaufsplan finden Sie Wahlpflichtmodule Informatik-Vertiefung, Wahlpflichtmodule Informationstechnik-Vertiefung, das Modul Fachübergreifende Vertiefung und das Modul Studium Generale. Hier finden Sie sie erläutert:

    - Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Vertiefung der Informatik“ finden Sie Fachmodule mit Lehrveranstaltungen der Informatik-Fachgebiete. Sie bauen in der Regel auf Kenntnisse aus den Pflichtmodulen auf. Hier müssen Sie 15 Leistungspunkte erbringen.

    - Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Vertiefung der Informationstechnik“ finden Sie Fachmodule mit Lehrveranstaltungen der Informationstechnik-Fachgebiete. Sie bauen in der Regel auf Kenntnisse aus den Pflichtmodulen auf. Hier müssen Sie 15 Leistungspunkte erbringen.

    - Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Fachübergreifende Vertiefung und Proseminar“ können Sie wahlweise ein Modul (5 LP) aus dem Kompetenzbereich „Vertiefung der Informatik“ oder dem Kompetenzbereich „Vertiefung der Informationstechnik“ auswählen. Außerdem müssen Sie ein Proseminar (3 LP) belegen.

    - Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Studium Generale“ können Sie Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultäten der LUH, des Fachsprachenzentrums sowie der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen wählen. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob sie/er Ihnen erlaubt, an der Prüfung teilzunehmen. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die hier explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. In diesem Kompetenzbereich müssen Sie 5 Leistungspunkte erbringen.

  • Wie melde ich mich für eine Prüfung an?

    Grundsätzlich müssen alle Prüfungen und Studienleistungen online zu den nachfolgenden Terminen angemeldet werden:

    • Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
    • Für mündliche Prüfungen (MP), Klausuren (K) und Studienleistungen ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
    • Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
    • Für mündliche Prüfungen (MP), Klausuren (K) und Studienleistungen ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.

     

    Grundsätzlich müssen alle Prüfungen und Studienleistungen online zu den oben genannten Terminen angemeldet werden.

    Bitte kontrollieren Sie nach Ihren Prüfungsanmeldungen, ob sie richtig sind. Unter „Info über angemeldete Prüfungen“ können Sie im QIS die Liste Ihrer Anmeldungen überprüfen und als Beleg ausdrucken. Nach dem Prüfungsanmeldezeitraum ist keine Anmeldung zu Prüfungsleistungen mehr möglich.

    Ausnahmen in den Nebenfächern: Einige Prüfungen in den Nebenfächern können nicht online angemeldet werden. Diese werden im Prüfungsmeldezeitraum direkt im Akademischen Prüfungsamt angemeldet.

    Ausnahmefall Studium Generale: Hier gibt es seit WS 2019 Neuerungen. Nur die Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog unter „Studium Generale“ verzeichnet sind, müssen Sie im Prüfungsmeldezeitraum anmelden. Alle anderen nicht! Die Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung muss am Semesterende beim Prüfungsamt eingereicht werden. Absolvierte Leistungen werden nur noch als Studienleistung (unbenotet) verbucht, nicht als Prüfungsleistung.

  • Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?

    In der Regel werden erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen direkt von der Lehrperson in Ihr Onlineprüfungskonto eingetragen. In Einzelfällen ist dies nicht möglich, z. B. bei frei wählbaren, studiengangsübergreifenden Studien- oder Prüfungsleistungen. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall, eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein.

  • Welche Veranstaltungen kann ich im Studium Generale besuchen und wie werden mir die Leistungspunkte bescheinigt?

    Im Studium Generale können Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultäten der Leibniz Universität, des Leibniz Language Centre (LLC) sowie der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen gewählt werden. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob sie/er Ihnen erlaubt, an der Prüfung teilzunehmen. Veranstaltungen, in denen nur die Anwesenheit bescheinigt wird, können nicht angerechnet werden. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die im Modulkatalog explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog Informatik / Technische Informatik verzeichnet sind, müssen im Prüfungsmeldezeitraum online angemeldet werden. Lehrveranstaltungen anderer Anbieter (andere Fakultäten, LLC, ZQS) müssen nicht angemeldet werden. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein. Für Sprachkurse des Leibniz Language Centre hat der Prüfungsausschuss beschlossen: "Für Sprachkurse im Studium Generale wird 1 LP pro 1 SWS angerechnet. Deutsch für Muttersprachler und andere Sprachen, die Bildungssprache im Herkunftsland sind, werden nicht angerechnet und können nur als Zusatzleistung bewertet werden. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können Deutschkurse ab B2/C1 belegen." Bescheinigte Gremienarbeit an der LUH kann angerechnet werden.

  • Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?

    Im Bachelorstudium Technische Informatik ist kein Betriebspraktikum enthalten. Erst im Masterstudium Technische Informatik ist ein Betriebspraktikum möglich.

  • Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?

    Schritt 1: „Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit“ ausdrucken und den ersten Absatz ausfüllen.

    Schritt 2: Die erste Seite beim Prüfungsamt ausfüllen lassen. Achtung, die Themenausgabe durch den Betreuenden darf erst danach erfolgen!

    Schritt 3: Anschließend füllen Sie die zweite Seite gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson bzw. Prüfenden im Fachgebiet Ihrer Wahl aus. In der Regel übernimmt es das betreuende Fachgebiet, das Formular anschließend wieder beim Prüfungsamt einzureichen. Fertig.

    Sie haben noch keine Idee, worüber Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen?

    Informieren Sie sich auf den Webseiten der Fachgebiete. Dort sind häufig Themen für Arbeiten ausgeschrieben. Oder gehen Sie zur Sprechstunde einer/s MitarbeiterIn in einem Fachgebiet, dessen Thema Sie interessiert und fragen Sie, ob Sie Ihre Abschlussarbeit dort schreiben können. Es ist nicht möglich, dass eine externe Einrichtung ein Thema vorgibt. Dies geht nur, wenn bereits eine Kooperation zwischen einem Fachgebiet und einer externen Einrichtung besteht. Lesen Sie auch den § 7 Ihrer Prüfungsordnung, er regelt „das Kleingedruckte“ zu Ihrer Abschlussarbeit.

    Wenn Sie weitere Fragen rund um das Verfassen einer Bachelorarbeit haben, dann schauen Sie in unser Informationsvideo rein. Die Professoren Ponick und Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.

  • Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?

    Für den Studiengang B. Sc. Technische Informatik ist der Prüfungsausschuss Informatik zuständig. Der Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Studierenden jedes Semester ein ordnungsgemäßes Prüfungsangebot vorfinden. Außerdem entscheidet er bei außerplanmäßigen Fragen, die das Prüfungsangebot betreffen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Prof. Rohs. Der Fachansprechpartner für die Technische Informatik im Prüfungsausschuss ist Prof. Peissig. Anträge an den Prüfungsausschuss bitte ausschließlich über das Fakultätsprüfungsamt, Frau Marie Schollbach, einreichen. Auf der Webseite des Prüfungsausschusses finden Sie weitere Informationen.

Prüfungsinformationen und Formulare auf den zentralen Seiten
Melde- und Prüfungstermine
Klausurtermine im WiSe 2024/25
Klausurtermine im SoSe 2024


Ihre Ansprechpersonen

© Julian Martitz
Dipl.-Päd. Ulrike von Holdt
Studiengangskoordination
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum
© Julian Martitz
Dipl.-Päd. Ulrike von Holdt
Studiengangskoordination
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Prof. Dr.-Ing. Holger Blume
Fachstudienberatung
Technische Informatik
Adresse
Appelstr. 4
30167 Hannover
Prof. Dr.-Ing. Holger Blume
Fachstudienberatung
Technische Informatik
Adresse
Appelstr. 4
30167 Hannover

weitere Ansprechpersonen für Fragen zu diesem Studiengang gesucht?