Hinweis vor Kontaktaufnahme
Bitte wenden Sie sich für Anfragen immer zuerst an die zuständigen Ansprechpartnerinnen im Fakultätsprüfungsamt.
Anträge können formlos, aber grundsätzlich schriftlich und in verständlicher Sprache mit eigenhändiger Unterschrift gestellt werden.
Bitte beschreiben Sie in dem Antrag kurz Ihr Anliegen und nennen Sie zusätzlich 1.) Ihren Namen, 2.) Ihre Postanschrift und E-Mail-Adresse sowie 3.) Ihren Studiengang, das Fachsemester und Ihre Matrikelnummer.
AKTUELLE MITTEILUNGEN FÜR STUDIERENDE UND PRÜFENDE
Für Studierende der Technischen Informatik wird im WS 2024/25 das Hardware-Praktikum (HWP) aus räumlichen Gründen (Fassadenerneuerung Appelstr. 9A) nicht angeboten werden können. Das HWP (5 LP) ist eine Pflichtveranstaltung im Bachelorstudiengang Technische Informatik und findet normalerweise im 3. Semester statt.
Um die entstehende Lücke zu füllen, bieten sich folgende, im WS 2024/25 stattfindenden 5-LP-Module aus dem 5. Semester an:
- Wahlpflichtmodul Informatik-Vertiefung (5 LP)
- Wahlpflichtmodul Informationstechnik-Vertiefung (5 LP)
- Statistische Methoden der Nachrichtentechnik (2V+2Ü) (5 LP)
- Digitale Signalverarbeitung (2V+2Ü) (5 LP)
Wichtig: Das Hardware-Praktikum ist weiterhin Pflicht und wird nicht durch die genannten Module ersetzt. Es kann erst ab WS 2025/26 belegt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin Informatik.
WICHTIGE LINKS
Anerkennung von Leistungen und Einstufung
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Anerkennungsverfahren
- Bitte schicken Sie vorab alle Unterlagen inklusive des Anerkennungsformulars (im Excel-Format) per E-Mail an das Fakultätsprüfungsamt.
- Bitte sehen Sie von Rückfragen in den ersten drei Wochen nach Einreichung der Unterlagen ab. Wir melden uns bei Ihnen.
Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im In- und Ausland erbracht worden sind, können nach Maßgabe der Lissabon-Konvention anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu der im Studiengang zu erbringenden Leistung bestehen. Anträge auf Anerkennung sollen zu Beginn des Studiums gestellt werden. Leistungen, die außerhalb eines Studiums abgelegt worden sind, können zu maximal 50% der benötigten Leistungspunkte angerechnet werden.
Eine Besprechung des Anliegens mit dem Studienberater wird empfohlen.Zur Vereinfachung der Bearbeitung stehen Ihnen die unten stehenden Excel-Tabellen zur Verfügung. Bereits eingetragen sind die Module im jeweiligen Studiengang. Tragen Sie in die erste freie Spalte jeweils die bereits erbrachte Lehrveranstaltung ein, die Sie für äquivalent halten. Rechts daneben bei Leistungen, die nicht an der LUH erworben wurden, die Semesterwochenstunden. Daneben tragen Sie die erworbenen Leistungspunkte und die jeweiligen Noten der Leistungen durch Komma getrennt ein. Die Durchschnittsnote wird vom Prüfungsausschuss gebildet.
Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die angegebenen Leistungen äquivalent sind. Dabei sind die Modulbeschreibungen eine Entscheidungsgrundlage, auch zur Abschätzung der Tiefe der vermittelten Kompetenzen. Dann werden die Noten verrechnet und Leistungspunkte im Studiengang der LUH vergeben.
Folgende weitere Unterlagen werden zur Entscheidung benötigt:- Leistungsbescheinigung (Transcript of Records) der Herkunftsuniversität bzw. des bereits absolvierten Studiengangs
- Modulbeschreibung der erbrachten Module, besonders wenn sie an einer anderen Hochschule belegt worden sind
- Modulbeschreibung des anzurechnenden Moduls
Vordrucke:
- Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang B.Sc. Informatik
- Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang M.Sc. Informatik
- Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang B.Sc. Technischen Informatik
- Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studiengang M.Sc. Technische Informatik
Rechtsgrundlagen:
- § 10 Prüfungsordnung
- § 7 Abs. 3 NHG
- Lissabon-Konvention
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Einstufung
Die Einstufungsempfehlung wird auf Grundlage der bereits in einem anderen Studiengang erworbenen Leistungen, die an der LUH angerechnet werden können, erstellt. Erhalten Sie bei der voraussichtlichen Anerkennung mehr als 30 LP, können Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Dann wird eine Einstufungsempfehlung erstellt, die direkt an das Immatrikulationsamt geleitet wird.
Sind sie dann an der LUH immatrikuliert, sollten Sie die Anerkennung der Leistungen beantragen. Dafür genügt ein kurzer Antrag an das Fakultätsprüfungsamt, die entsprechenden Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:- Leistungsbescheinigung (Transcript of Records) der Herkunftsuniversität bzw. des bereits absolvierten Studiengangs
- Modulbeschreibung der erbrachten Module, besonders wenn sie an einer anderen Hochschule belegt worden sind
- Modulbeschreibung des anzurechnenden Moduls
Auflagenprüfungen
Die Anmeldung von Auflagenprüfungen erfolgt durch die Studierenden direkt im jeweiligen Institut. Nach dem Bestehen erhält das Immatrikulationsamt eine Bestätigung vom Institut.
Werden die Auflagenprüfungen nicht in dem vorgegebenen Zeitraum bestanden, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin Informatik.
Vorgezogene Masterprüfungen
Es ist möglich, Module aus dem Masterstudium bereits im Bachelor zu absolvieren. Dabei gelten folgende Regeln:
- Ob Prüfungen vorgezogen werden können liegt im Ermessen der prüfenden Lehrperson.
- Die Anmeldung für eine vorgezogene Prüfung ist erst möglich, wenn bereits 120 LP im Bachelor erbracht wurden.
- Es dürfen maximal 30 LP vorgezogen werden.
- Eine bestandene vorgezogene Prüfung wird von Amts wegen anerkannt. Eine erneute Teilname (beispielsweise zur Notenverbesserung) ist nicht möglich.
- Bei Nichtbestehen werden die Versuche gezählt.
Für die Anmeldung einer vorgezogenen Prüfungsleistung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular. Die Einwilligung der prüfenden Lehrperson, die Prüfung als vorgezogene Leistung abzunehmen, ist vor der Anmeldung einzuholen. Die Anmeldung muss im Anmeldezeitrum im Fakultätsprüfungsamt erfolgen. Erst dann kann die Prüfung mitgeschrieben werden.
Prüfungsrücktritt
Für Hinweise und Formulare zum Prüfungsrücktritt und zur Fristverlängerung wählen Sie Ihren jeweiligen Studiengang aus:
Studium Generale
Im Studium Generale können Lehrveranstaltungen aus dem Leibniz Language Centre (LLC), der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen gewählt werden. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit den Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob Ihnen erlaubt wird, an der Prüfung teilzunehmen. Veranstaltungen, in denen nur die Anwesenheit bescheinigt wird, können nicht angerechnet werden. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die im Modulkatalog explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog Informatik / Technische Informatik verzeichnet sind, müssen im Prüfungsmeldezeitraum online angemeldet werden. Lehrveranstaltungen anderer Fakultät werden auf einem Formular bescheinigt. Lehrveranstaltungen anderer Anbieter (LLC, ZQS) müssen nicht angemeldet werden. Bitten Sie die Prüfenden/Lehrpersonen in diesem Fall, eine Bescheinigung („Schein“) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Fakultätsprüfungsamt ein. Für Sprachkurse des Leibniz Language Centre hat der Prüfungsausschuss beschlossen: „Für Sprachkurse im Studium Generale wird 1 LP pro 1 SWS angerechnet. Deutsch für Muttersprachler und andere Sprachen, die Bildungssprache im Herkunftsland sind, werden nicht angerechnet und können nur als Zusatzleistung bewertet werden. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können Deutschkurse ab B2/C1 belegen.“ Für Studierende mit englischsprachiger Zulassung sind A1-Deutschkurse bis maximal 6 Leistungspunkte für den Kompetenzbereich Studium Generale anrechenbar. Bescheinigte Gremienarbeit an der LUH kann angerechnet werden.
Ausnahmeregel letzte Klausur
Der Prüfungsausschuss lässt am Ende des Prüfungszeitraumes auf Antrag folgende Ausnahmeregelung zu. Die Ausnahme dient zum Erreichen der Punktegrenzen für
- den Abschluss des Studiums oder
- die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Es ist möglich, eine einzige Prüfungsleistung in dem Zeitraum bis zum Beginn des nächsten Prüfungszeitraumes abzulegen. Der oder die Prüfende muss einverstanden sein und legt die Prüfungsform (mündlich oder schriftlich) fest. Weiterhin muss die Prüfungsleistung im aktuellen Prüfungszeitraum angemeldet, versucht und nicht bestanden worden sein, oder aufgrund eines triftigen Grundes (bspw. Krankheit) nicht angetreten worden sein. Das Aufeinandertreffen zweier Prüfungstermine auf den gleichen Termin stellt keinen triftigen Grund dar. Dem Studierenden fehlen nur noch die Leistungspunkte aus dieser einen Prüfungsleistung (oder ggf. der Abschlussarbeit) zum Erreichen der o.g. Punktegrenzen.
Diese Ausnahmeprüfung zählt als Prüfungsversuch im Sinne der Prüfungsordnung.
Nachmeldung von Prüfungen
Der Anmeldezeitraum ist verbindlich. Eine Nachmeldung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Daher wird empfohlen, sich bereits zum Beginn des Anmeldezeitraumes zu den jeweiligen Prüfungsleistungen anzumelden.
Verfahren zu Abschlussarbeiten
Vor dem Beginn der Bearbeitung einer studentischen Abschlussarbeit ist ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit zu stellen. Das Verfahren von der Bearbeitung bis zur Bewertung und Notenvergabe gliedert sich in vier Schritte:
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1) Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit beim Fakultätsprüfungsamt
Zunächst füllen Sie nur die Seite 1 des Zulassungsantrags aus. Die Abgabe erfolgt in digitaler Form per PDF-Dokument beim Fakultätsprüfungsamt. Dort werden die Voraussetzungen für die Zulassung geprüft.
Zum Abgleich Ihrer persönlichen Daten reichen Sie bitte zusätzlich zum Zulassungsantrag eine Kopie Ihres Personalausweises (oder vergleichbares Dokuments) ein. Bitte schwärzen Sie dabei unbedingt alle nicht relevanten Daten (insbesondere die Ausweisnummer!) bis auf Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort.
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2) Vergabe des Themas durch Erstprüfende und Anmeldung der Abschlussarbeit
Mit Ihrer Erstprüferin bzw. Ihrem Erstprüfer besprechen Sie das Thema. Gemäß Prüfungsordnung der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik legen ausschließlich die Professorinnen und Professoren der Fakultät die Themen für studentische Abschlussarbeiten fest. Die Arbeiten finden als Teil der akademischen Ausbildung dann in aller Regel auch in den Instituten und Fachgebieten unserer Fakultät statt. Externe Abschlussarbeiten kommen für unsere Fakultät nur dann in Betracht, wenn diese in eine bestehende oder zukünftige Kooperation eingebettet sind/werden können und eine wie an der Universität übliche Betreuung vor Ort gewährleistet werden kann.
Die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer findet eine Zweitprüferin bzw. einen Zweitprüfer.
Auf dem Formular wird das Thema vermerkt und mit Datum und Unterschrift bestätigt. Damit wird auch das Abgabedatum festgelegt und von Ihnen bestätigt.
Das Formular wird von der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer zur Zweitprüferin bzw. zum Zweitprüfer geschickt. Danach erhält das Fakultätsprüfungsamt die Themenausgabe und erfasst sie im System (QIS). Bitte kontrollieren Sie die ordnungsgemäße Erfassung aller Daten (Thema, Aus- und Abgabefristen etc.) und melden sich bei Unstimmigkeiten.
Das Thema kann einmalig im ersten Drittel der Bearbeitungszeit ohne Konsequenzen zurückgegeben werden. Eine erneute Anmeldung hat dann innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen.
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3) Bearbeitung und Abgabe der Abschlussarbeit
Die Bachelorarbeit muss nach Ausgabe des Themas in 4 Monaten, die Masterarbeit in 6 Monaten schriftlich und elektronisch beim Institut der erstprüfenden Person abgegeben werden. Eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen um maximal ein Drittel der Bearbeitungszeit möglich. Eine Fristverlängerung ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen (siehe hierzu Abschnitt "Fristverlängerung").
Eine Erklärung, dass die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe und eine Nutzung mit keinen anderen als den angegebenen Quellen verfasst wurde, ist fest in alle gedruckten Exemplare zu integrieren und handschriftlich zu unterschreiben. Weitere formelle Anforderungen klären Sie bitte mit der erstprüfenden Person.
Die erstprüfende Person unterrichtet das Fakultätsprüfungsamt über die Abgabe. Das Abgabedatum wird auf der Arbeit vermerkt.
Der Termin für das Kolloquium wird gemeinsam mit der erstprüfenden Person vereinbart.
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4) Bewertung und Notenvergabe
Die Beweggründe und Bewertung werden von der erstprüfenden Person tabellarisch festgehalten und an die zweitprüfende Person geschickt.
Die zweitprüfende Person bewertet die Arbeit und begründet ihre Entscheidung. Sie kann sich der Bewertung der erstprüfenden Person anschließen.
Die Noten werden i.d.R. innerhalb von 4 Wochen ans Fakultätsprüfungsamt gesendet. Auf Wunsch wird die Bewertung mit Ihnen besprochen. Die Prüfenden bewahren die Begründung für die Notenvergabe auf.
Informationsvideo: How to ...Bachelorarbeit
Ein Interview mit den Professoren Ponick und Vollmer
Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums oder haben auch schon in früheren Semestern Fragen zur Bachelorarbeit? Die Professoren Ponick und Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.
Fristverlängerung
Nach § 15 der Prüfungsordnung kann die Abgabefrist einer Prüfungsleistung verlängert werden. Dafür müssen Sie die Gründe für das Versäumnis schriftlich glaubhaft machen (bspw. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit). Der Prüfungsausschuss kann in solchen Fällen die Bearbeitungsdauer höchstens um ein Drittel der Bearbeitungsdauer verlängern. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen möglich (vgl. § 15 (6)).
Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Gelber Schein") genügt nicht.
Folgende Unterlagen werden zur Entscheidung benötigt:
- Bei Krankheit Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit, andernfalls Nachweise für die vorgebrachten Gründe
Übergangsregeln
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Aktuelle Übergangsregeln
Für Informatik (B.Sc.):
- Das Modul „Hardware Praktikum“ ist künftig kein Pflichtmodul mehr. Es kann jedoch weiterhin im Kompetenzbereich „Vertiefung der Informatik“ eingebracht oder belegt werden.
- Das Modul „Elektrotechnischen Grundlagen der Informatik“ ist künftig kein Pflichtmodul mehr. Es kann jedoch weiterhin im Kompetenzbereich „Vertiefung der Informatik“ eingebracht oder belegt werden.
- Das Modul „Verteilte Systeme“ (Prof. Rellermeyer) heißt künftig „Grundlagen der Verteilten Systeme“ und wird zum Pflichtmodul. Für Studierende, die ihr Studium vor dem WiSe 24/25 begonnen haben gibt es Übergangsregelungen.
- Das Modul „Data Science Foundations“ (Prof. Lindauer) heißt künftig “Grundlagen der Data Science” und wird Pflichtmodul. Für Studierende, die ihr Studium vor dem WiSe 24/25 begonnen haben gibt es Übergangsregelungen.
Die Übergangsregelung sieht wie folgt aus: Es gilt 2-aus-4, das heißt, Sie können zwei beliebige Module wählen aus: „Hardware Praktikum“, „Elektrotechnische Grundlagen der Informatik“, „Grundlagen der Verteilten Systeme“ und „Grundlagen der Data Science“. Überschüssige Module werden im Kompetenzbereich „Vertiefung der Informatik“ angerechnet. Diese Übergangsregelung wird bis zum 30. September 2029 angewendet. Danach ist ein Abschluss nur noch mit den „neuen“ Pflichtmodulen möglich.
Bei Härtefällen / Sondersituationen wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss Informatik.
Die Änderungen wurden am 24.4.2024 im Verkündungsblatt der LUH veröffentlicht.Hinweis: Diese Änderungen betreffen nur den Bachelorstudiengang Informatik. Im Bachelorstudiengang Technische Informatik bleiben sowohl die „Elektrotechnischen Grundlagen der Informatik“ als auch das „Hardwarepraktikum“ Pflicht.
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Ausgelaufene Übergangsregeln
Achtung: Die Wechselbestimmungen sind zum Ende des SoSe 2022 ausgelaufen!
Für Informatik (B.Sc./M.Sc.):
Die Wechselbestimmungen zwischen PO'09 und PO'17 sind hier zusammengefasst:
Für Technische Informatik (B. Sc./M. Sc.):
Die Wechselbestimmungen zwischen PO'09 und PO'17 sind hier zusammengefasst:
Beratung & Sprechzeiten
Bitte nutzen Sie aus Gründen der Datensicherheit nur Ihre studentische E-Mail-Adresse der LUH zur Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss.
Sprechstunde Kerstin Gries
- Eine telefonische Sprechstunde findet zu folgenden Zeiten statt: Montag und Donnerstag: 09:00 - 10:00 Uhr (Tel.: +49 511 762 14201).
- Bei Bedarf schreiben Sie eine E-Mail (versehen mit Ihrem vollen Namen, Matrikelnummer und Studiengang) an kerstin.gries@fei.uni-hannover.de. Gegebenenfalls kann ein flexibler Termin vereinbart werden.
Sprechstunde Prof. Rohs (PA-Vorsitzender)
- Die Sprechstunde findet montags 9:00-10:00 Uhr in der Appelstr. 9a (Geb. 3408) im Raum 906 (9. Obergeschoss) statt.
- Melden Sie sich bitte zur Sprechstunde per Email an (vorsitz.pa-inf@fei.uni-hannover.de).
Sprechstunde Prof. Peissig (Stellv. PA-Vorsitzender)
- Die regelmäßige Sprechstunde von Prof. Peissig findet donnerstags von 9:30 bis 11:30 Uhr statt.
- Bitte kündigen Sie Ihr Anliegen spätestens einen Tag im Voraus per E-Mail an. Verwenden Sie dazu die Adresse des Sekretariats des Instituts IKT (sek@ikt.uni-hannover.de).
- Geben Sie Ihre Matrikelnummer an und beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen.
Ansprechperson Informatik
Prof. Dr. Michael Rohs
Vorsitz
Telefon
Adresse
Appelstraße 9a
30167 Hannover
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Telefon
Ansprechperson Technische Informatik
Prof. Dr. Jürgen Peissig
Telefon
E-Mail
Telefon
E-Mail
Sachbearbeitung
© Julian Martitz
Kerstin Gries
Sachbearbeitung
Telefon
© Julian Martitz
Kerstin Gries
Sachbearbeitung
Telefon
Fakultätsprüfungsamt (Informatik)
© Julian Martitz
Kirstie Kohlmetz
Sachbearbeitung
Kontakt für Studierende
Kontakt für Studierende
Telefon
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
30167 Hannover
Gebäude
Raum
© Julian Martitz
Kirstie Kohlmetz
Sachbearbeitung
Kontakt für Studierende
Kontakt für Studierende
Telefon
Fakultätsprüfungsamt (Technische Informatik)
Emilia Wegener
Telefon
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Emilia Wegener
Telefon
Mitglieder
Prüfungsausschuss Informatik
Vorsitz
Stellvertretung des Prüfungsausschussvorsitz
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Stellvertretung der Professorinnen und Professoren
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sachbearbeitung
Vertretung der Studierenden
Jonas Krage
Stellvertretung der Studierenden
Linn Schmitz-Reinthal