Übersicht über Ihr Studium
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden. Es dürfen keine wesentlichen Unterschiede zu der in diesem Studiengang zu erbringenden Leistung bestehen. Wenn Sie Leistungen anerkennen lassen möchten, müssen Sie dies vor Ihrer ersten Prüfungsanmeldung beantragen. Die genaue Anleitung und benötigten Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsausschusses Informatik.
Bitte reichen Sie die Unterlagen im Prüfungsamt bei Ihrer Sachbearbeiterin Frau Kohlmetz ein. Anschließend entscheidet der Prüfungsausschuss Informatik über Ihren Antrag. Dabei ist die Modulbeschreibung eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Sie wechseln zwischen den Studiengängen „Informatik“ und „Technische Informatik“ der LUH?
Beim hausinternen Wechsel zwischen den Studiengängen "Informatik" und "Technischer Informatik" ist kein Antrag beim Prüfungsausschuss nötig. Es reicht, wenn Sie in einer kurzen eMail an die Prüfungsamtssachbearbeiterin Ihres neuen Studiengangs mitzuteilen, dass Sie den Studiengang gewechselt haben und vorherigen Leistungen anrechnen lassen möchten. Die Prüfungsamtssachbearbeiterin sind für die Informatik Frau Kohlmetz (kirstie.kohlmetz@fei.uni-hannover.de) und für die Technische Informatik Frau Schollbach (marie.schollbach@fei.uni-hannover.de).
Leistungen, die außerhalb eines Studiums abgelegt worden sind, können zu maximal 50% der benötigten Leistungspunkte angerechnet werden.
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Was ist der Wahlpflichtbereich und was kann ich da machen?
Das Studium gliedert sich in ein Pflichtmodul, in Wahlpflichtmodule und in Wahlmodule gemäß Anlage 1 der Prüfungsordnung.
Das Pflichtmodul muss absolviert werden. Bei den Wahlpflichtmodulen können Module aus einer Gesamtheit von angebotenen Modulen gewählt werden. Wahlmodule können, aber müssen nicht belegt werden. Die Module werden im Folgenden erläutert.
- Das Pflichtmodul „Betriebspraktikum“ muss absolviert werden. Es beinhaltet eine 12-wöchige Praktikantentätigkeit in einem Betrieb und wird mit 15 LP angerechnet. Es wird verwaltet vom Praktikantenamt der Elektrotechnik und des Maschinenbaus.
- Im Wahlpflicht-Kompetenzbereichen „Informatik“ sind die Wahlpflichtmodule thematisch in Modulgruppen sortiert. Es können Module unterschiedlicher Modulgruppen studiert werden, um ein breites Wissen aufzubauen. Oder wenige Modulgruppen, um Spezialwissen zu einem Themenbereich aufzubauen. In den Wahlpflichtmodulen „Informatik“ müssen Sie 30 bis 42 Leistungspunkte erbringen.
- Im Wahlpflicht-Kompetenzbereichen „Informationstechnik“ gelten die gleichen Regeln wie im Wahlpflicht-Kompetenzbereichen „Informatik“.
- Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Studium Generale“ können Sie Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultäten der LUH, des Fachsprachenzentrums sowie der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen wählen. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob sie/er Ihnen erlaubt, an der Prüfung teilzunehmen. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die im Modulkatalog explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. In diesem Kompetenzbereich müssen Sie 3-6 Leistungspunkte erbringen.
- Im Wahl-Kompetenzbereich „Grundlagen der Technischen Informatik“ finden Sie Fachmodule aus dem Bachelorstudium. Die Fachmodule ermöglichen es, Vorkenntnisse für weiterführende Lehrveranstaltungen aufzubauen. In diesem Kompetenzbereich können Sie bis zu 15 Leistungspunkte erbringen.
Wenn sie auf den Wahl-Kompetenzbereich verzichten, müssen Sie mehr Leistungen in den Wahlpflicht-Kompetenzbereichen erbringen. So erklärt sich die große Spanne von 30-42 Leistungspunkten in den Wahlpflicht-Kompetenzbereichen „Informatik“ und „Informationstechnik“
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Grundsätzlich müssen alle Prüfungen und Studienleistungen online zu den nachfolgenden Terminen angemeldet werden:
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
- Für mündliche Prüfungen (MP), Klausuren (K) und Studienleistungen ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
- Für mündliche Prüfungen (MP), Klausuren (K) und Studienleistungen ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.
Grundsätzlich müssen alle Prüfungen und Studienleistungen online zu den oben genannten Terminen angemeldet werden.
Bitte kontrollieren Sie nach Ihren Prüfungsanmeldungen, ob sie richtig sind. Unter „Info über angemeldete Prüfungen“ können Sie im QIS die Liste Ihrer Anmeldungen überprüfen und als Beleg ausdrucken. Nach dem Prüfungsanmeldezeitraum ist keine Anmeldung zu Prüfungsleistungen mehr möglich.
Ausnahmen in den Nebenfächern: Einige Prüfungen in den Nebenfächern können nicht online angemeldet werden. Diese werden im Prüfungsmeldezeitraum direkt im Akademischen Prüfungsamt angemeldet.
Ausnahmefall Studium Generale: Hier gibt es seit WS 2019 Neuerungen. Nur die Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog unter „Studium Generale“ verzeichnet sind, müssen Sie im Prüfungsmeldezeitraum anmelden. Alle anderen nicht! Die Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung muss am Semesterende beim Prüfungsamt eingereicht werden. Absolvierte Leistungen werden nur noch als Studienleistung (unbenotet) verbucht, nicht als Prüfungsleistung.
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
In der Regel werden erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen direkt von der Lehrperson in Ihr Onlineprüfungskonto eingetragen. In Einzelfällen ist dies nicht möglich, z. B. bei frei wählbaren, studiengangsübergreifenden Studien- oder Prüfungsleistungen. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall, eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein.
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Welche Veranstaltungen kann ich im Studium Generale besuchen und wie werden mir die Leistungspunkte bescheinigt?
Im Studium Generale können Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultäten der Leibniz Universität, des Leibniz Language Centre (LLC) sowie der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen gewählt werden. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob sie/er Ihnen erlaubt, an der Prüfung teilzunehmen. Veranstaltungen, in denen nur die Anwesenheit bescheinigt wird, können nicht angerechnet werden. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die im Modulkatalog explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog Informatik / Technische Informatik verzeichnet sind, müssen im Prüfungsmeldezeitraum online angemeldet werden. Lehrveranstaltungen anderer Anbieter (andere Fakultäten, LLC, ZQS) müssen nicht angemeldet werden. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein. Für Sprachkurse des Leibniz Language Centre hat der Prüfungsausschuss beschlossen: "Für Sprachkurse im Studium Generale wird 1 LP pro 1 SWS angerechnet. Deutsch für Muttersprachler und andere Sprachen, die Bildungssprache im Herkunftsland sind, werden nicht angerechnet und können nur als Zusatzleistung bewertet werden. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können Deutschkurse ab B2/C1 belegen." Für Studierende mit englischsprachiger Zulassung sind A1-Deutschkurse bis maximal 6 Leistungspunkte für den Kompetenzbereich Studium Generale anrechenbar. Bescheinigte Gremienarbeit an der LUH kann angerechnet werden.
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Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Im Masterstudium Technische Informatik ist ein Betriebspraktikum möglich. Näheres erfahren Sie auf den Seiten des Praktikumsbeauftragten.
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Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Schritt 1: „Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ ausdrucken und den ersten Absatz ausfüllen.
Schritt 2: Die erste Seite beim Prüfungsamt ausfüllen lassen. Achtung, die Themenausgabe durch den Betreuenden darf erst danach erfolgen!
Schritt 3: Anschließend füllen Sie die zweite Seite gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson bzw. Prüfenden im Fachgebiet Ihrer Wahl aus. In der Regel übernimmt es das betreuende Fachgebiet, das Formular anschließend wieder beim Prüfungsamt einzureichen. Fertig.
Sie haben noch keine Idee, worüber Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen?
Informieren Sie sich auf den Webseiten der Fachgebiete. Dort sind häufig Themen für Arbeiten ausgeschrieben. Oder gehen Sie zur Sprechstunde einer/s MitarbeiterIn in einem Fachgebiet, dessen Thema Sie interessiert und fragen Sie, ob Sie Ihre Abschlussarbeit dort schreiben können. Es ist nicht möglich, dass eine externe Einrichtung ein Thema vorgibt. Dies geht nur, wenn bereits eine Kooperation zwischen einem Fachgebiet und einer externen Einrichtung besteht. Lesen Sie auch den § 7 Ihrer Prüfungsordnung, er regelt „das Kleingedruckte“ zu Ihrer Abschlussarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Studiengang M. Sc. Technische Informatik ist der Prüfungsausschuss Informatik zuständig. Der Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Studierenden jedes Semester ein ordnungsgemäßes Prüfungsangebot vorfinden. Außerdem entscheidet er bei außerplanmäßigen Fragen, die das Prüfungsangebot betreffen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Prof. Rohs. Der Fachansprechpartner für die Technische Informatik im Prüfungsausschuss ist Prof. Peissig. Anträge an den Prüfungsausschuss bitte ausschließlich über das Fakultätsprüfungsamt, Frau Marie Schollbach, einreichen. Auf der Webseite des Prüfungsausschusses finden Sie weitere Informationen.
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Ich habe einen „Vorläufigen Zulassungsbescheid“ erhalten und muss Auflagen erfüllen. Wie mache ich das?
Die Auswahlkommission hat festgestellt, dass Ihr Bachelorstudium nicht alle Vorkenntnisse enthält, die für das Masterstudium an der Leibniz Universität Hannover gefordert sind. Darum haben Sie einen vorläufigen Zulassungsbescheid erhalten. So gehen Sie vor, um die Auflagen zu erfüllen:
- Informieren Sie sich zuerst über die Vorlesung zu der Auflagenprüfung. Es ist eine Grundlagenvorlesung des Bachelorstudiums an der LUH. Nehmen Sie an der Vorlesung teil oder bereiten sich anhand von Literatur auf den Prüfungsstoff vor.
- Melden Sie sich zur Auflagenprüfung direkt beim Prüfenden oder der Übungsleitung an, nicht im Prüfungsamt. Schreiben Sie dafür eine E-Mail oder gehen Sie in die Sprechstunde.
- In der Regel nehmen Sie anschließend an der regulären Prüfung (meist eine Klausur) teil.
- Bei manchen Prüfenden können Sie auch eine mündliche Prüfung statt einer Klausur ablegen. Eventuell auch außerhalb des Prüfungszeitraums. Bitte fragen Sie bei Bedarf nach.
- Bei Bestehen lassen Sie sich dies vom Prüfenden auf Ihrem Laufzettel bestätigen. (Alte Regelung: Der Prüfende stellt Ihnen einen „Schein“ aus.)
- Bei Nichtbestehen kann die Auflagenprüfung wiederholt werden.
- Den ausgefüllten Laufzettel müssen Sie bis Ende Ihres zweiten Fachsemesters im Immatrikulationsamt vorlegen. Die Frist von zwei Semestern ist dabei unbedingt einzuhalten, um nicht exmatrikuliert zu werden. Die Frist kann auf Antrag per E-Mail an das Studiendekanat einmal verlängert werden.
Ordnungen für Ihren Studiengang
Ihre Ansprechpersonen
30167 Hannover
Technische Informatik
30167 Hannover
Technische Informatik
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