Übersicht über Ihr Studium
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Stundenpläne
Der Bachelor-Studiengang Informatik kann immer zum Wintersemester begonnen werden. Hier finden Sie den für Ihr Fachsemester entsprechenden Stundenplan.
Sommersemester 2024
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden. Es dürfen keine wesentlichen Unterschiede zu der in diesem Studiengang zu erbringenden Leistung bestehen. Wenn Sie Leistungen anerkennen lassen möchten, müssen Sie dies vor Ihrer ersten Prüfungsanmeldung beantragen. Die genaue Anleitung und benötigten Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsausschusses Informatik.
Bitte reichen Sie die Unterlagen im Prüfungsamt bei Ihrer Sachbearbeiterin Frau Kohlmetz ein. Anschließend entscheidet der Prüfungsausschuss Informatik über Ihren Antrag. Dabei ist die Modulbeschreibung eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Sie wechseln zwischen den Studiengängen „Informatik“ und „Technische Informatik“ der LUH?
Beim hausinternen Wechsel zwischen den Studiengängen "Informatik" und "Technischer Informatik" ist kein Antrag beim Prüfungsausschuss nötig. Es reicht, wenn Sie in einer kurzen E-Mail der Sachbearbeiterin des Fakultätsprüfungsamts Ihres neuen Studiengangs mitteilen, dass Sie den Studiengang gewechselt haben und vorherigen Leistungen anrechnen lassen möchten.
Leistungen, die außerhalb eines Studiums abgelegt worden sind, können zu maximal 50% der benötigten Leistungspunkte angerechnet werden.
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Was ist der Wahlpflichtbereich und was kann ich da machen?
Das Studium gliedert sich in Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule gemäß Anlage 1 der Prüfungsordnung.
- Pflichtmodule müssen absolviert werden.
- Wahlpflichtmodule können aus einer Gesamtheit von angebotenen Modulen gewählt werden.
- Wahlmodule können, aber müssen nicht belegt werden.
Im Studienverlaufsplan finden Sie die Bezeichnung „Wahl(pflicht)module (Inf/StuG/M/N)". Darunter sind alle Module zusammengefasst, bei denen Sie eine persönliche Auswahl aus dem Modulkatalog treffen können. Hier finden Sie die einzelnen Wahlpflicht- und Wahlmodule erläutert:
- Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Vertiefung der Informatik“ finden Sie Fachmodule mit Lehrveranstaltungen der Informatik-Fachgebiete. Sie bauen in der Regel auf Kenntnisse aus den Pflichtmodulen auf. In den Wahlpflichtmodulen „Vertiefung der Informatik“ müssen Sie 15 bis 41 Leistungspunkte erbringen.
- Im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Studium Generale“ können Sie Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultäten der LUH, des Leibniz Language Centre sowie der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen wählen. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob sie/er Ihnen erlaubt, an der Prüfung teilzunehmen. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die im Modulkatalog explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. In diesem Kompetenzbereich müssen Sie 3-6 Leistungspunkte erbringen.
- Im Wahl-Kompetenzbereich „Vertiefung der Mathematik“ finden Sie Lehrveranstaltungen aus der Fakultät für Mathematik und Physik. Diese Wahlmodule können Sie freiwillig absolvieren und mit bis zu 15 Leistungspunkte (also drei Lehrveranstaltungen) in Ihrem Studium anrechnen lassen.
- Im Wahl-Kompetenzbereich „Nebenfach“ können Sie freiwillig ein Nebenfach wählen. Das Nebenfach wird erst mit dem ersten Antritt zu einer Nebenfachprüfung verbindlich gewählt. Die Nebenfächer sind sehr unterschiedlich aufgebaut, je nach den Gepflogenheiten des Faches. Das Nebenfach können Sie sich 11-16 Leistungspunkte anrechnen lassen.
Wenn Sie die Wahl-Kompetenzbereiche nicht belegen, müssen Sie mehr Leistungen in den Wahlpflicht-Kompetenzbereichen erbringen. So erklärt sich die große Spanne von 15 bis 41 Leistungspunkten im Wahlpflicht-Kompetenzbereich „Vertiefung der Informatik“.
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Grundsätzlich müssen alle Prüfungen und Studienleistungen online zu den nachfolgenden Terminen angemeldet werden:
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
- Für mündliche Prüfungen (MP), Klausuren (K) und Studienleistungen ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
- Für mündliche Prüfungen (MP), Klausuren (K) und Studienleistungen ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.
Bitte kontrollieren Sie nach Ihren Prüfungsanmeldungen, ob sie richtig sind. Unter „Info über angemeldete Prüfungen“ können Sie im QIS die Liste Ihrer Anmeldungen überprüfen und als Beleg ausdrucken. Nach dem Prüfungsanmeldezeitraum ist keine Anmeldung zu Prüfungsleistungen mehr möglich.
Ausnahmen in den Nebenfächern: Einige Prüfungen in den Nebenfächern können nicht online angemeldet werden. Diese werden im Prüfungsmeldezeitraum mit einem Formular direkt im Fakultätsprüfungsamt angemeldet.
Ausnahmefall Studium Generale: Hier gibt es seit WS 2019 Neuerungen. Nur die Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog unter „Studium Generale“ verzeichnet sind, müssen Sie im Prüfungsmeldezeitraum anmelden. Alle anderen nicht! Die Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung muss am Semesterende beim Fakultätsprüfungsamt eingereicht werden. Absolvierte Leistungen werden nur noch als Studienleistung (unbenotet) verbucht, nicht als Prüfungsleistung.
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
In der Regel werden erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen direkt von der Lehrperson in Ihr Onlineprüfungskonto eingetragen. In Einzelfällen ist dies nicht möglich, z. B. bei frei wählbaren, studiengangsübergreifenden Studien- oder Prüfungsleistungen. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall, eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein.
Ausnahme Nebenfach Philosophie: Mit diesem Formular können Sie sich die erbrachte Studienleistung in dem Nebenfach Philosophie bescheinigen lassen.
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Welche Veranstaltungen kann ich im Studium Generale besuchen und wie werden mir die Leistungspunkte bescheinigt?
Im Studium Generale können Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultäten der Leibniz Universität, des Leibniz Language Centre (LLC) sowie der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen gewählt werden. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob sie/er Ihnen erlaubt, an der Prüfung teilzunehmen. Veranstaltungen, in denen nur die Anwesenheit bescheinigt wird, können nicht angerechnet werden. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die im Modulkatalog explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog Informatik / Technische Informatik verzeichnet sind, müssen im Prüfungsmeldezeitraum online angemeldet werden. Lehrveranstaltungen anderer Anbieter (andere Fakultäten, LLC, ZQS) müssen nicht angemeldet werden. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein. Für Sprachkurse des Leibniz Language Centre hat der Prüfungsausschuss beschlossen: "Für Sprachkurse im Studium Generale wird 1 LP pro 1 SWS angerechnet. Deutsch für Muttersprachler und andere Sprachen, die Bildungssprache im Herkunftsland sind, werden nicht angerechnet und können nur als Zusatzleistung bewertet werden. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können Deutschkurse ab B2/C1 belegen." Bescheinigte Gremienarbeit an der LUH kann angerechnet werden.
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Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Im Bachelorstudium Informatik ist kein Betriebspraktikum enthalten. Erst im Masterstudium Informatik ist ein freiwilliges, 12-wöchiges Betriebspraktikum mit 15 LP möglich.
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Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?
Schritt 1: „Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit“ ausdrucken und den ersten Absatz ausfüllen.
Schritt 2: Die erste Seite beim Prüfungsamt ausfüllen lassen. Achtung, die Themenausgabe durch den Betreuenden darf erst danach erfolgen!
Schritt 3: Anschließend füllen Sie die zweite Seite gemeinsam mit Ihrer Betreuungsperson bzw. Prüfenden im Fachgebiet Ihrer Wahl aus. In der Regel übernimmt es das betreuende Fachgebiet, das Formular anschließend wieder beim Prüfungsamt einzureichen. Fertig.
Sie haben noch keine Idee, worüber Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen?
Informieren Sie sich auf den Webseiten der Fachgebiete. Dort sind häufig Themen für Arbeiten ausgeschrieben. Oder gehen Sie zur Sprechstunde einer/s MitarbeiterIn in einem Fachgebiet, dessen Thema Sie interessiert und fragen Sie, ob Sie Ihre Abschlussarbeit dort schreiben können. Es ist nicht möglich, dass eine externe Einrichtung ein Thema vorgibt. Dies geht nur, wenn bereits eine Kooperation zwischen einem Fachgebiet und einer externen Einrichtung besteht. Lesen Sie auch den § 7 Ihrer Prüfungsordnung, er regelt „das Kleingedruckte“ zu Ihrer Abschlussarbeit.
Wenn Sie weitere Fragen rund um das Verfassen einer Bachelorarbeit haben, dann schauen Sie in unser Informationsvideo rein. Die Professoren Ponick und Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Studiengang B. Sc. Informatik ist der Prüfungsausschuss Informatik zuständig. Der Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Studierenden jedes Semester ein ordnungsgemäßes Prüfungsangebot vorfinden. Außerdem entscheidet er bei außerplanmäßigen Fragen, die das Prüfungsangebot betreffen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Prof. Rohs. Anträge an den Prüfungsausschuss bitte ausschließlich über das Fakultätsprüfungsamt einreichen. Auf der Webseite des Prüfungsausschusses finden Sie weitere Informationen.
Ihre Ansprechpersonen
30167 Hannover
Informatik
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