Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Modulkataloge vergangener Semester
Benötigen Sie Modulkataloge vergangener Semester, so setzen Sie sich bitte mit der Studiengangskoordinatorin in Verbindung.
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums soll der entsprechende Antrag an den Prüfungsausschuss Elektrotechnik gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung unter § 10.
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Wie melde ich mich zu Auflagenprüfungen an?
Die Anmeldung zu den Auflagenprüfungen erfolgt direkt im jeweiligen Institut.
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Sie müssen sich zu jeder Prüfung in jedem Semester online anmelden:
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
- Für mündliche Prüfungen (MP), Klausuren (K) und Studienleistungen ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
- Für mündliche Prüfungen (MP), Klausuren (K) und Studienleistungen ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
In der Regel werden erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen direkt von der Lehrperson in Ihr Onlineprüfungskonto eingetragen. In Einzelfällen ist dies nicht möglich, zum Beispiel bei frei wählbaren, studiengangsübergreifenden Prüfungs- oder Studienleistungen. Bitten Sie den Prüfenden / die Lehrperson in diesem Fall eine Bescheinigung (auch „Schein“ genannt) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein.
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Welche Veranstaltungen kann ich im Studium Generale besuchen und wie werden mir die Leistungspunkte bescheinigt?
Zur weiteren Vertiefung und Ergänzung des fachlichen und überfachlichen Wissens werden im Kompetenzfeld „Zusatz- und Schlüsselkompetenzen“ im Rahmen des Studium Generale Veranstaltungen belegt. Die Fächer werden mit den Leistungspunkten der anbietenden Einrichtung anerkannt. Das Kompetenzfeld ist inhaltlich in ein fachnahes und ein freies Studium Generale gegliedert. Eine Auswahlliste mit den Zuordnungen der Veranstaltungen zum fachnahen und freien Studium Generale ergibt sich aus den Angaben im fakultätsinternen Modulkatalog (Modkat). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses.
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Was sind Oberstufenlabore und was muss ich bei der Anmeldung dieser beachten?
Ein Oberstufenlabor ist eines von vielen Fachgebieten angebotenen Labore bestehend aus jeweils 8 Versuchsnachmittagen sowie Vor- und Nachbereitung sowie Testatgesprächen, das mit insgesamt 4 LP bewertet wird. Die Vergabe der Plätze für Oberstufenlabore erfolgt über das zentrale Anmelde- und Vergabeverfahren der Fakultät.
Bei den Oberstufenlaboren handelt es sich nicht um die zum Modul gehörigen Studienleistungslabore, sondern um die aus acht Versuchsnachmittagen bestehenden und mit 4 LP bewerteten eigenständigen Labore. Die Labore, die ausschließlich für Studierende der (Technischen) Informatik angeboten werden, werden direkt über die Institute angemeldet. Bitte beachten Sie außerdem das Stud.IP für entsprechende Ankündigungen.
Für weitere Informationen schauen Sie bitte in die FAQ.
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Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Für die Zulassung zur Masterarbeit müssen mind. 80 LP erworben worden sein. Bitte legen Sie das entsprechende Formblatt zunächst dem Akademischen Prüfungsamt zur Zulassung und anschließend Ihrer erst- und zweitprüfenden Betreuungseerson zur Unterschrift vor. Ohne eine Zulassung zur Masterarbeit durch das Akademische Prüfungsamt kann weder ein Thema ausgegeben, noch die Arbeit begonnen werden. Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Masterarbeit erfolgen. Die Masterarbeit ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausgabe schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form abzuliefern. Die Masterarbeit soll innerhalb eines Monats, spätestens nach zwei Monaten, von den beiden Prüfenden bewertet werden. Bei der Abgabe der Masterarbeit ist eine eidesstattliche Erklärung mit abzugeben. Die Arbeit wird direkt im zuständigen Institut abgegeben.
Sie haben noch keine Idee, worüber Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen?
Informieren Sie sich auf den Webseiten der Fachgebiete. Dort sind häufig Themen für Arbeiten ausgeschrieben. Oder gehen Sie zur Sprechstunde in einem Fachgebiet, dessen Thema Sie interessiert und fragen Sie, ob Sie Ihre Abschlussarbeit dort schreiben können. Da die Abschlussarbeit Teil Ihrer akademischen Ausbildung ist, ist es ist nicht möglich, dass eine externe Einrichtung ein Thema vorgibt. Lesen Sie auch den § 7 Ihrer Prüfungsordnung, er regelt „das Kleingedruckte“ zu Ihrer Abschlussarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Der Prüfungsausschuss Elektrotechnik ist für die Studiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik (B .Sc./M. Sc.), Energietechnik (B. Sc./M. Sc.) sowie Mechatronik (B. Sc.) zuständig. Er wacht über das ordnungsgemäße Prüfungsangebot und entscheidet bei außerplanmäßigen Fragestellungen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist Herr Prof. Hofmann. Bitte wenden Sie sich für Anfragen immer zuerst an die zuständige Ansprechpartnerin im Fakultätsprüfungsamt: Frau Marie Schollbach.
Ihre Ansprechpersonen
30167 Hannover
Energietechnik
30167 Hannover