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Prüfungsausschuss Elektro- und Informationstechnik

© Tim Oberschulte

Herzlich willkommen auf den Seiten des Prüfungssauschusses für die Studiengänge Elektro- und Informationstechnik (B.Sc./M.Sc.), Energietechnik (B.Sc./M.Sc.) und Mechatronik (nur B.Sc.).

 

Grundlage für Ihr Studium ist insbesondere die für Ihren Studiengang gültige Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss (PA) ist für die in dieser Ordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig und überwacht die Einhaltung aller relevanten Bestimmungen.

Herzlich willkommen auf den Seiten des Prüfungssauschusses für die Studiengänge Elektro- und Informationstechnik (B.Sc./M.Sc.), Energietechnik (B.Sc./M.Sc.) und Mechatronik (nur B.Sc.).

 

Grundlage für Ihr Studium ist insbesondere die für Ihren Studiengang gültige Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss (PA) ist für die in dieser Ordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig und überwacht die Einhaltung aller relevanten Bestimmungen.

Bitte beachten Sie:

Bevor Sie den Prüfungsausschuss mit Ihrem Anliegen kontaktieren bzw. eine der Sprechstunden besuchen, bitten wir Sie, sich zunächst auf dieser Seite zu informieren.


Immatrikulierte Studierende nutzen zur Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss aus Gründen der Datensicherheit bitte nur noch die studentische E-Mail-Adresse der LUH! Grundsätzlich sind folgende Angaben erforderlich:

  • Matrikelnummer
  • vollständiger Name
  • gewählter Studiengang
AKTUELLE MITTEILUNGEN FÜR STUDIERENDE UND PRÜFENDE
Anhörungsverfahren für die Studiengänge Elektro- und Informationstechnik, Energietechnik und Mechatronik (nur Bachelor)

Sie haben eine Aufforderung erhalten, am Anhörungsverfahren teilzunehmen? Unter dem folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anhörungsdokumente an den Prüfungsausschuss weiterzuleiten:


https://stud.et-inf.uni-hannover.de/anhoerungsverfahren


Bitte nur dem Link folgen, wenn Sie eine Aufforderung erhalten haben!


Weitere Informationen zum Anhörungsverfahren finden Sie hier.

Antragstellung

Anträge (z.B. Ausnahmeanträge zur Prüfungsordnung, PO-Wechselanträge, Nachteilsausgleich) können formlos in verständlicher Sprache mit eigenhändiger Unterschrift als Scan im PDF-Format an Frau Gries gestellt werden. Ein Antrag muss wenigstens die folgenden Angaben enthalten:

  • Name (Zuname, Vorname),
  • Postanschrift und E-Mail-Adresse,
  • Studiengang, Fachsemester und Matrikelnummer,
  • verständliche Begründung, ggf. Dokument/Belege beifügen.

Anerkennung von Leistungen und Einstufung

  • Grundsätzliches zur Einstufung und Anerkennung

    Wenn Sie Ihr an einer anderen Hochschule oder Universität begonnenes Studium an der Leibniz Universität Hannover (LUH) fortsetzen wollen oder einen Studiengangwechsel innerhalb der LUH planen, ist das Folgende zu beachten:

    1. Für Ihre Studiengangbewerbung in das 2. oder in ein höheres Fachsemester ist eine Einstufungsempfehlung notwendig, die mit dem Antrag auf Immatrikulation eingereicht werden soll.
    2. Erst nach erfolgreicher Immatrikulation folgt auf Antrag die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen. Anträge auf Anerkennung von extern oder an der LUH in einem anderen Studiengang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sollen dann zu Beginn des Studiums gestellt werden.

    Der Prüfungsausschuss (PA) entscheidet darüber, ob die extern oder an der LUH in einem anderen Studiengang erbrachten anzuerkennenden Studien- und Prüfungsleistungen äquivalent zu Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrem aktuellen Studiengang an der LUH sind. Dabei sind die Modulbeschreibungen bzw. der Vergleich der Modulbeschreibungen der anzuerkennenden und der korrespondierenden Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrem aktuellen Studiengang an der LUH eine Entscheidungsgrundlage, die u.a. auch zur Abschätzung der Tiefe der erworbenen Kompetenzen dienen können.

    Die Anerkennung wird im Rahmen eines individuellen Verfahrens und nur für eingeschriebene Studierende der LUH durchgeführt.

    Nähere Infos zur Einstufung und Anerkennung finden Sie auch hier: https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/anerkennung/anrechnung-hochschul-und-fachwechsel

    Grundsätzlich gilt, dass die Leistungspunkte (LP) der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen nicht für die Berechnung der Erreichung der mindestens notwendigen 15 LP im Semester berücksichtigt werden.

  • Einstufung und Einstufungsempfehlung

    Bei einem Studienort- und/oder Studiengangwechsel ist für Ihre Studiengangbewerbung eine Einstufungsempfehlung notwendig, wenn Sie eine Einstufung in das 2. oder in ein höheres Fachsemester anstreben. Diese Einstufungsempfehlung soll möglichst zusammen mit Ihrem Antrag auf Immatrikulation eingereicht werden. Hierfür ist das Formular "Einstufungsempfehlung" mit Ausnahme der Angabe des Fachsemesters von Ihnen auszufüllen und zusammen mit einer aktuellen Notenübersicht (Notenspiegel) an den Prüfungsausschuss (PA) zu Händen des Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Hofmann oder Frau Gries (LUH-intern) zu senden.

    Auf Grundlage der bereits an einer anderen Hochschule oder Universität oder in einem anderen Studiengang erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen, die an der LUH angerechnet werden könnten, wird vom PA eine Einstufungsempfehlung erstellt und durch Unterschrift bestätigt. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann erfolgen, wenn bei der voraussichtlichen Anerkennung mindestens 30 Leistungspunkte (LP) vorliegen würden.

    Die vom PA unterschriebene und an Sie zurückgeschickte Einstufungsempfehlung leiten Sie dann mit Ihren Bewerbungsunterlagen direkt an das Immatrikulationsamt weiter.

    Sobald Sie an der LUH immatrikuliert sind, beantragen Sie zu Studienbeginn die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen beim PA (siehe andere Unterpunkte zum Anerkennungsverfahren).

  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an der LUH in einem anderen Studiengang erbracht wurden

    Bei Anerkennungen von an der LUH in anderen Studiengängen erbrachten Leistungen wenden Sie sich bitte an Frau Gries und übersenden ihr einen aktuellen Notenspiegel Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrem bisherigen Studiengang.

  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im In- oder Ausland erbracht wurden

    Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule oder Universität im In- oder Ausland erbracht worden sind, können nach Maßgabe der Lissabon-Konvention anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu den im aktuell studierten Studiengang zu erbringenden, korrespondierenden Studien- und Prüfungsleistungen bestehen.

    Für Anerkennungen in den Studiengängen M.Sc. Elektro- und Informationstechnik (ET/IT) und M.Sc. Energietechnik gilt, dass Leistungen, die für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (das ist der B.Sc.-Abschluss) erbracht wurden, nur in begründeten Ausnahmefällen in dem weiterführenden Studiengang anerkannt werden können.

    Eine mögliche Ausnahme bildet z.B. ein B.Sc.-Studium mit mehr als 180 Leistungspunkten (LP), z.B. ein 7-semestriges B.Sc.-Studium mit 210 LP. Da die B.Sc.-Abschlüsse in den Studiengängen ET/IT, Energietechnik und Mechatronik an der LUH 180 LP verlangen und keine LP für das Praktikum vergeben werden, dies aber z.B. in einem B.Sc.-Studiengang an einer Fachhochschule in der Regel der Fall ist, können in dem gewählten Fallbeispiel Studien- und Prüfungsleistungen nur in einer Höhe von 210 LP – 180 LP – LP für Praktikum/Praxissemester anerkannt werden, wenn die entsprechenden Fachprüfer und Fachprüferinnen dieser Anerkennung zustimmen. Die Anerkennung von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen aus einem B.Sc.-Studiengang ist dabei ausgeschlossen, da sie den zentralen Bestandteil für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss bilden. Darüber hinaus sind laut Beschluss des Prüfungsausschusses (PA) Anerkennungen nur für unbenotete Studien- und Prüfungsleistungen an der LUH (kleine und große Projektarbeiten und Studium Generale) im Umfang der oben genannten maximal möglichen Leistungspunkteanzahl möglich.

    Wenn Sie an anderen Hochschulen oder Universitäten erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, füllen Sie hierfür bitte das Antragsformular aus und senden Sie es zusammen mit den unten genannten Dokumenten per Email an den Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Hofmann zu. Verwenden Sie bitte hierfür ausschließlich Ihre LUH-Emailadresse. Ihr ausgefülltes Antragsformular dient als Basis für ein Beratungsgespräch in einer zu vereinbarenden Sprechstunde mit Prof. Hofmann. In dieser können alle offenen Fragen und insbesondere die Auswahl an zu Ihren extern bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen korrespondierende Studien- und Prüfungsleistungen besprochen werden.

    Im Beratungsgespräch bzw. in den Beratungsgesprächen wird Prof. Hofmann zusammen mit Ihnen versuchen, eine für Ihre Anerkennung optimale Zuordnung von extern erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und korrespondierenden Studien- und Prüfungsleistungen an der LUH zu finden. Diese Anerkennungsprüfung wird im Antragsformular in der 6. Spalte durch Prof. Hofmann durch Unterschrift dokumentiert. In der Regel wird dann für die eigentliche Anerkennung einer Studien- oder Prüfungsleistung die Stellungnahme der oder des Prüfenden, eines Mitglieds der LUH, das nach § 5 der Prüfungsordnung in dem Modul, für das die Anerkennung beantragt wird, prüfungsberechtigt ist, eingeholt. Die positive Stellungnahme der oder des Prüfenden wird dann in der siebten Spalte durch die Unterschrift der oder des Prüfenden und dem Institutsstempel dokumentiert. Wenn alle Stellungnahmen (positive und negative) der Prüfenden vorliegen, wird Prof Hofmann die insgesamt anerkannten LP auf der ersten Seite des Antragsformulars eintragen, durch Unterschrift bestätigen und dann an das Fakultätsprüfungsamt weiterleiten, dass dann die anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrem Notenspiegel ergänzen wird.

    In dem Antragsformular sind auf der zweiten Seite in der ersten Spalte alle Studien- und Prüfungsleistungen aufzuführen, die anerkannt werden sollen, und es ist in der dritten Spalte die jeweils korrespondierende Studien- oder Prüfungsleistung an der LUH (siehe Modulkatalog für Ihren Studiengang) zu nennen bzw. die Angabe zu machen, dass die Anerkennung im Studium Generale (mit der Angabe fachnah oder fachfremd) erfolgen soll. Geben Sie dazu bitte die Anzahl der zugehörigen LP sowie die erreichte Note in der zweiten Spalte des Formulars an. Bei im Ausland erbrachten Leistungen kann die Notenskala von der an der LUH verwendeten Notenskala abweichen. Geben Sie dann bitte die Originalnote aus Ihrem Zeugnis oder Notenspiegel an. Für anerkannte Prüfungsleistungen wird der PA bei abweichender Notenskala die Umrechnung der Noten vornehmen.

    Sie müssen für die Anerkennung die folgenden Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen bzw. in das Antragsformular eintragen:

    • Angabe des aktuellen Studiengangs an der LUH mit Angabe B.Sc. oder M.Sc. Diese Information ist auf der ersten Seite des Antragsformulars anzugeben.
    • Angabe des vorherigen Studiengangs mit Angabe B.Sc. oder M.Sc. und der Hochschule bzw. Universität. Diese Information ist ebenfalls auf der ersten Seite des Antragsformulars anzugeben.
    • aktueller Auszug der von Ihnen an der LUH bereits abgeleisteten Prüfungsleistungen (aktueller Notenspiegel).
    • Zeugnisunterlagen bzw. Notenspiegel der Universität bzw. Hochschule, an der Sie die anzuerkennenden Studien- und Prüfungsleistungen abgeleistet haben (in Deutsch (ggf. übersetzt und beglaubigt) oder in Englisch). Bringen Sie bitte die Originale zur Vorlage zum Beratungsgespräch mit.
    • Unterlagen der Universität bzw. Hochschule, die Angaben zum Zeit-/Arbeitsaufwand für die jeweilige anzuerkennende Studien- oder Prüfungsleistung machen. Üblicherweise ist das die Angabe der Leistungspunkte im Modulkatalog und eine Unterlage mit der Angabe über den von der Universität bzw. Hochschule ermittelten zeitlichen Aufwand in Stunden für Lehrveranstaltungsbesuche als auch für das Selbststudium pro Leistungspunkt. An der LUH sind dies 30 h/LP. Weiterhin sollte die Einordnung der anzuerkennenden Studien- oder Prüfungsleistung in ein Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlfach durch die bisherige Universität bzw. Hochschule beigefügt werden.
    • Unterlagen, die Angaben zum Inhalt und den vermittelten Kompetenzen der jeweils anzuerkennenden Studien- oder Prüfungsleistung machen. Dies ist in der Regel die Modulbeschreibung. Stellen Sie bitte nur die Seitenauszüge der anzuerkennende Studien- und Prüfungsleistung aus dem Modulkatalog und nicht das gesamte Dokument in Deutsch (ggf. übersetzt und beglaubigt) oder in Englisch zur Verfügung.
    • Modulbeschreibungen der korrespondierenden Studien- und Prüfungsleistungen an der LUH. Bitte stellen Sie nur die Seitenauszüge und nicht das gesamte Handbuch zur Verfügung.
    • Zur schnellen Klärung von Rückfragen des PA können Sie gerne auch Ihre Telefon-/Mobiltelefonnummer mitteilen.
  • Anerkennung von Leistungen, die außerhalb eines Studiums erbracht wurden

    Beruflich außerschulisch erworbene Kompetenzen können auf ein Studium anerkannt werden, sofern sie in Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Die erreichten Kompetenzen müssen damit einer universitären Ausbildung entsprechen und diese ersetzen können. Beispielsweise reicht eine Ausbildung/Weiterbildung mit Berufsabschluss (Stufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) bzw. des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)) dazu nicht aus. Leistungen, die außerhalb eines Studiums abgelegt worden sind, können dabei zu maximal 50 % der im Studiengang zu erbringenden Leistung angerechnet werden.

    Die Prüfung auf Anerkennung erfolgt individuell im Einzelfall durch den Prüfungsausschuss. Schreiben Sie bitte den Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Hofmann hierzu an und vereinbaren einen Termin in seiner Sprechstunde.

Auflagenprüfungen

Die Anmeldung von Auflagenprüfungen erfolgt durch die Studierenden direkt im jeweiligen Institut. Nach dem Bestehen erhält das Immatrikulationsamt eine Bestätigung vom Institut.

Werden die Auflagenprüfungen nicht in dem vorgegebenen Zeitraum bestanden, kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen eine Fristverlängerung zeitnah beantragt werden.

Prüfungsrücktritt

Regelung für Studierende im Anhörungsstudiengang:

Für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt eine Prüfung versäumen, ist es in Ihrem Anhörungsstudiengang nicht erforderlich, dass Sie den wichtigen Grund nach jedem Prüfungsversäumnis anzeigen und hochladen. Bitte legen Sie Atteste bzw. Nachweise für wichtige Gründe erst gesammelt vor, wenn Sie am Semesterende keine 15 LP erreicht haben und eine schriftliche Aufforderung zur Anhörung erhalten haben. Laden Sie erst dann die Atteste/Nachweise mit den weiteren erforderlichen Unterlagen in das Anhörungstool hoch. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur langfristige Versäumnisse anerkannt werden können (keine Tagesatteste). Es ist dennoch erforderlich, das Attest bzw. die Nachweise unverzüglich im zeitlichen Rahmen des Versäumnisses zu beschaffen und diese für den Fall der Anhörung aufzubewahren!

Grundsätzlich ist es für die Prüfungsorganisation sehr hilfreich, wenn Sie einen geplanten Prüfungsrücktritt selbstständig bis 7 Tage vor der Klausur im QIS-System vornehmen.

Legen Sie bitte im Krankheitsfall dem Arzt das Formular für die Prüfungsunfähigkeit vor. Ein "gelber Schein" wird nicht anerkannt. Das Formular und weitere Infos finden Sie unter: https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/pruefungsinfos-fachberatung/pruefungsanmeldung

Studium Generale

Zur weiteren Vertiefung und Ergänzung des fachlichen und überfachlichen Wissens können im Kompetenzfeld "Zusatz- und Schlüsselkompetenzen" im Rahmen des freien Studium Generale Veranstaltungen aus dem gesamten Lehrangebot der LUH und im Rahmen des fachnahen Studium Generale Lehrveranstaltungen der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik, für Maschinenbau und für Bauingenieurwesen und Geodäsie belegt werden.

Welche Veranstaltungen im Studium Generale anerkannt werden und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Verfahren zu Abschlussarbeiten

Vor dem Beginn der Bearbeitung einer studentischen Abschlussarbeit ist ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit zu stellen. Das Verfahren von der Bearbeitung bis zur Bewertung und Notenvergabe gliedert sich in vier Schritte:

  • 1) Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit beim Akademischen Prüfungsamt

    Zunächst füllen Sie nur die Seite 1 des Zulassungsantrags aus. Die Abgabe erfolgt beim Fakultätsprüfungsamt. Dort werden die Voraussetzungen für die Zulassung geprüft. 

    Antrag zur Bachelorarbeit

    Antrag zur Masterarbeit

  • 2) Vergabe des Themas durch Erstprüfende und Anmeldung der Abschlussarbeit

    Mit Ihrer Erstprüferin bzw. Ihrem Erstprüfer besprechen Sie das Thema. Gemäß Prüfungsordnung der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik legen ausschließlich die Professorinnen und Professoren der Fakultät die Themen für studentische Abschlussarbeiten fest. Die Arbeiten finden als Teil der akademischen Ausbildung dann in aller Regel auch in den Instituten und Fachgebieten unserer Fakultät statt. Externe Abschlussarbeiten kommen für unsere Fakultät nur dann in Betracht, wenn diese in eine bestehende oder zukünftige Kooperation eingebettet sind/werden können und eine wie an der Universität übliche Betreuung vor Ort gewährleistet werden kann. 

    Die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer findet eine Zweitprüferin bzw. einen Zweitprüfer.

    Auf dem Formular wird das Thema vermerkt und mit Datum und Unterschrift bestätigt. Damit wird auch das Abgabedatum festgelegt und von Ihnen bestätigt.

    Das Formular wird von der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer zur Zweitprüferin bzw. zum Zweitprüfer geschickt.

    Das Thema kann einmalig im ersten Drittel der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Eine erneute Anmeldung hat dann innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen. Bleibt diese aus, legt die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer ein Thema fest.

  • 3) Bearbeitung und Abgabe der Abschlussarbeit

    Die Abschlussarbeit muss nach Ausgabe des Themas in 6 Monaten schriftlich und elektronisch beim Institut der Erstprüferin bzw. des Erstprüfers abgegeben werden. Eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen um maximal ein Drittel der Bearbeitungszeit möglich. Eine Fristverlängerung ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen.

    Eine Erklärung, dass die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe oder nicht angegebene Quellen verfasst wurde, ist fest in alle gedruckten Exemplare zu integrieren und handschriftlich zu unterschreiben.

    Die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer unterrichtet das Akademische Prüfungsamt über die Abgabe. Das Abgabedatum wird auf der Arbeit vermerkt.

    Der Kolloquien-Termin wird gemeinsam mit der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer vereinbart.

  • 4) Bewertung und Notenvergabe

    Die Beweggründe und Bewertung werden von der erstprüfenden Person tabellarisch festgehalten und an die zweitprüfende Person geschickt.

    Die zweitprüfende Person bewertet die Arbeit und begründet ihre Entscheidung. Sie kann sich der Bewertung der erstprüfenden Person anschließen.

    Die Noten werden i.d.R. innerhalb von 4 Wochen ans Akademische Prüfungsamt gesandt. Auf Wunsch wird die Bewertung mit Ihnen besprochen. Die Prüfenden bewahren die Begründung für die Notenvergabe auf.

Informationsvideo: How to ...Bachelorarbeit

Ein Interview mit den Professoren Ponick und Vollmer

Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums oder haben auch schon in früheren Semestern Fragen zur Bachelorarbeit? Die Professoren Ponick und Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.

Fristverlängerungen

  • Fristverlängerung von Auflagenprüfungen

    Anträge auf Fristverlängerungen von Auflagenprüfungen sind formlos zu stellen und an den Prüfungsausschuss der Studiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik, Energietechnik und B.Sc. Mechatronik zu adressieren. Der Antrag muss neben der Begründung für die beantragte Fristverlängerung folgende Daten enthalten: Name, Matrikelnummer, Anschrift, Email, Studiengang, ggf. Notenspiegel der bisher erbrachten Leistungen, Scan des Zulassungsbescheides, ggf. Bestätigungen bestandener Auflagenprüfungen.

  • Fristverlängerungen von Abschlussarbeiten

    Anträge auf Fristverlängerungen von Abschlussarbeiten sind formlos zu stellen und an den Prüfungsausschuss der Studiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik, Energietechnik und B.Sc. Mechatronik zu adressieren. Der Antrag muss folgende Daten enthalten:

    1. persönliche Daten: Namen, Matrikelnummer, Anschrift, Email,
    2. den aktuellen Abgabetermin der Arbeit,
    3. die Erstprüferin/den Erstprüfer,
    4. das Antragsdatum und eine eigenhändige Unterschrift,
    5. einen detaillierten Zeitplan für die Fortführung der Abschlussarbeit im Rahmen einer Aufstellung eines feingliedrigen taggenauen Arbeitsplanes vom aktuellen Datum bis zur Abgabe. Beispielsweise kann ausgehend von der Gliederung der Ausarbeitung dargelegt werden, was bereits geschrieben ist und was bis wann bearbeitet werden soll. Außerdem ist genau anzugeben, wann welche anderen noch geplante Tätigkeiten erledigt werden sollen, die für den Abschluss der Arbeit erforderlich sind. Dieser Arbeitsplan ist mit Betreuer/-in und Erstprüfer/-in abzustimmen und von beiden abzuzeichnen.
    6. eine detaillierte Begründung der beantragten Fristverlängerung mit Vorlage von entsprechenden Nachweisen.

Grundsätzlich müssen alle Anträge von der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer unterschrieben werden, damit deren Kenntnisnahme vorliegt.

Der Antrag wird beim Prüfungsausschuss eingereicht.

Den Anträgen, die wegen Erkrankung(en) gestellt werden, ist ein Attest beizulegen, das den beantragten Verlängerungszeitraum belegt und auf dem der voraussichtliche Genesungszeitpunkt durch den Arzt bestätigt wird. Bitte legen Sie dem behandelnden Arzt das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit vor und fügen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem Antrag bei. Ein Attest ist unverzüglich vorzulegen. Es ist deshalb nicht hilfreich, Atteste gesammelt am Ende der Bearbeitungszeit vorzulegen.

Anhörungsverfahren

  • Was ist das Anhörungsverfahren?

    Im Gegensatz zu den meisten anderen Studiengängen gibt es in den Studiengängen Elektrotechnik und Informationstechnik, Energietechnik und Mechatronik keine Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeiten von einzelnen Fachprüfungen. Die Erfolgskontrolle geschieht anhand der in einem Semester erreichten Leistungspunkte (LP). Für den regulären Studienablauf sind 30 LP in jedem Semester vorgesehen.

    Kommt es nun dazu, dass Sie deutlich weniger Leistungspunkte erbracht haben, besteht das Risiko, dass sich Ihre Studiendauer verlängert. Um Sie bei einem zügigen weiteren Studienverlauf zu unterstützen, sieht die Prüfungsordnung daher eine verpflichtende Beratung für diejenigen vor, die weniger als 15 LP in einem Semester erworben haben. Aus formalen juristischen Gründen wird dies „Anhörung“ genannt.

    Bei der Anhörung – üblicherweise durch Professor(inn)en  – wird Ihre aktuelle Situation analysiert und daraus Verbesserungsmöglichkeiten für Ihr zukünftiges Studium abgeleitet. Ausgehend von einer Selbstanalyse Ihrer Probleme im Studium wird eine individuelle Studienberatung und -planung gemeinsam mit Ihnen durchgeführt. Um eine zielführende Beratung zu bekommen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Situation und etwaige Schwierigkeiten offen und ehrlich ansprechen. Die Professor(inn)en verfolgen dabei das gleiche Ziel wie die Studierenden: „Ihren erfolgreichen, möglichst zügigen Studienabschluss!"

    Die Anhörung schließt mit der Festlegung von konkreten Vereinbarungen in Bezug auf Ihr weiteres Studium ab. Im Rahmen eines Kurzprotokolls auf den Antragsunterlagen wird dies festgehalten. In besonderen Fällen findet ein weiteres Gespräch mit dem Prüfungsausschuss statt.

  • Wie ist der Ablauf des Anhörungsverfahrens?

    Nach Abschluss eines Prüfungszeitraumes werden i.d.R. zu Beginn eines neuen Semesters im Akademischen Prüfungsamt (APA) die im Vorsemester erreichten LP ermittelt.

    Studierende, die im 1. Fachsemester keine Leistungen im Umfang von 15 LP erreicht haben, erhalten einen Informationsbrief und ein Formular für die Beantragung zu einem freiwilligen Beratungsgespräch.

    Studierende ab dem 2. Fachsemester, die die in der Prüfungsordnung genannte Bedingung nicht erfüllt haben, erhalten einen schriftlichen Bescheid an die Adresse gesendet, die Sie der Leibniz Universität Hannover (LUH) mitgeteilt haben. Dieser Bescheid besagt, dass die Prüfung im jeweiligen Studiengang endgültig nicht bestanden ist (Nichtbestehens-Bescheid).

    Nur mit einem schriftlichen Antrag kann beim Prüfungsausschuss beantragt werden, dass dieser Nichtbestehens-Bescheid ausgesetzt wird. Diesen Aussetzungsantrag, der Ihnen mit dem Bescheid zugeschickt wird, müssen Sie innerhalb von einem Monat stellen. Wenn Sie das nicht rechtzeitig tun, wird der Nichtbestehens-Bescheid rechtskräftig, d.h. Ihr weiteres Studium im jeweiligen Studiengang ist nicht mehr möglich und Sie werden exmatrikuliert. Es ist deshalb ebenfalls notwendig, dass Sie Adressänderungen unmittelbar dem Immatrikulationsamt der LUH mitteilen.

    Mit der Abgabe Ihres Antrags müssen Sie einen Termin für Ihre Anhörung vereinbaren. Bitte laden Sie deshalb rechtzeitig den Antrag in das Anhörungstool hoch. Der Termin für ein Anhörungs- und Beratungsgespräch wird Ihnen an Ihre LUH-Emailadresse zugesendet. Mit der Antragsabgabe sind weiterhin die folgenden Unterlagen durch Hochladen in das Anhörungstool verbindlich einzureichen:

    • aktueller ausgedruckter Notenspiegel FÜR DAS ANHÖRUNGSVERFAHREN (siehe QIS),
    • stichpunktartige Darstellung der Ursachen für das Nichtbestehen (ggf. mit Nachweisen),
    • Übersicht der im aktuellen Semester geplanten Prüfungen mit den voraussichtl. Prüfungsterminen,
    • selbstständig erstellter individueller Stundenplan für die Vorlesungszeit (ist für ein freiwilliges Beratungsgespräch im zweiten Fachsemester nicht erforderlich),
    • selbstständig erstellter individueller Stundenplan für die Prüfungszeit (ist für ein freiwilliges Beratungsgespräch im zweiten Fachsemester nicht erforderlich),
    • semesterscharfe Übersicht über bereits bestandene und zukünftig geplante Prüfungen mit Angabe der aktuell geplanten Wahl(pflicht)fächer (mittelfristiger Studienverlaufsplan anhand Curriculum).

    Ein Antrag ohne diese Unterlagen wird als nicht abgegebener Antrag betrachtet.

    Der Link auf das Anhörungstool wird Ihnen mit dem Antrag mitgeteilt.

    Auf dem Antrag ist eine von zwei Optionen (A) und (B) anzukreuzen. Im Normalfall ist Option B) mit der Beantragung eines Anhörungstermins auszuwählen und es sind die auf dem Antrag angegebenen Unterlagen hochzuladen.

    Wenn wichtige Gründe vorliegen, die dazu geführt haben, dass Sie die 15 LP nicht erreichen konnten, ist Option A) im Antragsformular auszuwählen. Wenn wichtige Gründe bereits im Vorfeld bekannt sein sollten, kann jederzeit ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden mit dem Ziel, das Anhörungsverfahren für das Semester auszusetzen.

    Liegen nachvollziehbare wichtige Gründe vor und sind diese durch zusätzliche Unterlagen (z.B. fachärztliches Attest, Geburtsurkunde etc.) belegt und in das Anhörungstool hochgeladen, wird ihr Aussetzungsantrag genehmigt und das Anhörungsverfahren ist für Sie beendet. Der Antrag wird nicht gezählt. Über das Vorliegen von wichtigen Gründen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Vorlage Ihres Aussetzungsantrags und der einzureichenden Belege.

    Nach einer erfolgreichen Anhörung gilt der Aussetzungsantrag als genehmigt. Der Antrag wird gezählt, wenn keine wichtigen Gründe vorgebracht bzw. akzeptiert wurden. Für Studierende im ersten Fachsemester B.Sc. und im zweiten Fachsemester M.Sc. wird der Antrag grundsätzlich nicht gezählt (Freiversuch)Abschließend entscheidet der Prüfungsausschuss über Ihren Antrag und ggf. weitere Maßnahmen, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen individuellen Studiensituation.

    Bitte erscheinen Sie zum vereinbarten Termin pünktlich und bringen Sie die Originale aller oben genannten Unterlagen mit! Das Nichterscheinen zum Anhörungsgespräch kann ohne die Angabe von wichtigen Gründen dazu führen, dass der Nichtbestehensbescheid nicht aufgehoben wird. Das Studium gilt dann als endgültig nicht bestanden.

  • Welche formalen Regeln gelten beim Anhörungsverfahren?

    Die Regeln sind in Ihrer Prüfungsordnung in §14 festgelegt. Sie besagen, dass eingeschriebene, nicht beurlaubte Studierende, die in einem Semester keine 15 LP erreichen, einen Nichtbestehensbescheid erhalten.

    Die Anzahl der „gezählten Anträge“ ist im Bachelorstudium auf 3 Anträge und im Masterstudium auf 2 Anträge beschränkt. Im 1. Bachelor- und 1. Mastersemester sowie im 2. Bachelorsemester handelt es sich um keinen gezählten Antrag, wenn in einem dieser Fachsemester keine 15 LP erreicht werden sollten („Freiversuch“).

  • Was sind wichtige Gründe und was muss ich machen, wenn wichtige Gründe vorliegen?

    Wenn wichtige Gründe vorliegen, die dazu geführt haben, dass Sie die 15 LP nicht erreichen konnten, sollten Sie frühzeitig und damit im Vorfeld zum Anhörungsverfahren einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Bei Bewilligung müssen in dem Semester keine 15 LP erbracht werden und es kann ggf. das Anhörungsverfahren und die Zusendung des Nichtbestehensbescheides vermieden werden.

    Die Auflistung von Beispielen für wichtige Gründe, die zu einer Aussetzung der Nichtbestehens-Regel führen, finden Sie hier.

    Auf dem Formular für den Aussetzungsantrag werden Sie für das Vorliegen wichtiger Gründe im Prüfungszeitraum befragt. Liegen nachvollziehbare wichtige Gründe vor, wird Ihr Aussetzungsantrag genehmigt und das Anhörungsverfahren ist für Sie beendet. Der Antrag wird nicht gezählt. Über das Vorliegen von wichtigen Gründen sowie einer möglichen Reduzierung der Zählsemester entscheidet der Prüfungsausschuss nach Vorlage Ihres Aussetzungsantrags und der einzureichenden Unterlagen.

    Liegen keine wichtigen Gründe vor, ist Ihr Antrag auf Aussetzung der Bedingungen erst nach erfolgreicher Teilnahme am Anhörungsgespräch genehmigt. Nehmen Sie an der Anhörung nicht teil, wird der Antrag nicht genehmigt, es folgt keine Aussetzung der Nicht-Bestehens-Regel.

    Achtung: Diese Regel entfällt ab dem WiSe 2024/25: Eine weitere Ausnahme vom Anhörungsverfahren aufgrund von wichtigen Gründen ergibt sich, wenn im Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik bis zur Zulassung zur Masterarbeit nur noch weniger als 15 LP erzielt werden können und das/die Pflichtmodul/e Theoretische Elektrotechnik I und/oder Theoretische Elektrotechnik II in dem vergangenen, zum Anhörungsverfahren gehörenden Prüfungszeitraum bestanden wurde/n. Der/die Studierende wird dann vom Anhörungsverfahren für das vergangene Semester ausgenommen. Hierfür ist dennoch der Antrag auf Aussetzung der Nicht-Bestehens-Regel an den PA zurückzusenden (bitte „Kästchen Wichtige Gründe“ ankreuzen) und eine kurze handgeschriebene und unterschriebene Begründung („TET 1 und/oder TET 2 wurde/n bestanden“) beizufügen. Bei einer positiven Prüfung der Angaben durch den PA wird der Nicht-Bestehens-Bescheid ausgesetzt und eine Anhörung ist nicht erforderlich. Der Antrag wird nicht gezählt.

  • Wie können Sie sich auf die Anhörung vorbereiten?

    Damit das Beratungsgespräch Ihnen wirklich nützt, bereiten Sie sich bitte durch Beantwortung der folgenden Fragen darauf vor:

    • Wodurch sind die Probleme in Ihrer Studiensituation entstanden? Gibt es persönliche Belastungen wie z.B. Krankheit, Wohnungsprobleme, finanzielle Probleme oder die Betreuung von Familie und/oder Kindern? Können wichtige Gründe vorliegen?
    • Haben Sie Ihre fachlichen Voraussetzungen vielleicht falsch eingeschätzt? Gibt es fachliche Probleme z.B. wegen fehlender Voraussetzungen oder weil die Studienanforderungen unterschätzt wurden?
    • Wie gut sind Sie bei der Selbstorganisation und der eigenverantwortlichen Arbeitsgestaltung für Ihr Studium? Schätzen Sie den Zeitaufwand für das Studium, insbesondere die Prüfungsvorbereitung, angemessen ein? Haben Sie eine realistische Einschätzung Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit und Ihrer Fähigkeit zur Selbstdisziplin und zum Zeitmanagement?
    • Liegen sonstige Probleme wie z. B. Sprachprobleme, fehlender Kontakt zu Kommilitoninnen und Kommilitonen, fehlende Arbeits-/ Vorbereitungsmaterialien, fehlendes Grundlagenwissen vor?

    Für Ihre weitere Studienplanung sollen individuelle Studienpläne erstellt und zum Anhörungsgespräch hochgeladen und mitgebracht werden, da die veröffentlichten Musterstudienpläne in Ihrem Fall nicht mehr passen. Dabei müssen für die Auswahl der Fächer die persönlichen „Verzugsgründe“ und die individuellen Möglichkeiten berücksichtigt werden, damit Ihre neue Studienplanung auch wirklich realisierbar wird.

    • Für das aktuelle Semester soll ein Studien- und Arbeitsplan für die Vorlesungszeit erstellt werden, der nicht nur die Lehrveranstaltungen enthält, sondern auch das Selbststudium berücksichtigt (Vor- und Nachbearbeitung der besuchten Lehrveranstaltungen, Vorbereitung von Gruppenübungen und Laboren, Selbststudium der Fächer, für die im Semester keine Lehrveranstaltungen besucht werden können). Auch Nebentätigkeiten, persönliche Verpflichtungen und Hobbies müssen im wöchentlichen Arbeitsplan berücksichtigt werden. Versuchen Sie, Belastungen richtig einzuschätzen und auch Erholungspausen mit einzuplanen. Ein Arbeitsplan ist ein Hilfsmittel zur Selbstkontrolle. Er sollte deshalb kontinuierlich angepasst werden.
    • Für den Prüfungszeitraum des aktuellen Semesters ist ein Prüfungsvorbereitungsplan zu erstellen, der auf den Prüfungsterminen für die geplanten Prüfungsfächer basiert. Die Prüfungstermine müssen so abgestimmt werden, dass ausreichend Zeit für die jeweilige Vorbereitung auf ein Prüfungsfach zur Verfügung steht. Es sollte nicht mehr als eine Prüfung in einer Woche liegen. Zur Kalkulation der Vorbereitungszeit ist etwa die LP-Zahl eines Faches multipliziert mit 15 Stunden zu planen. Es ist zu beachten, dass die Prüfungsvorbereitungszeit nicht erst nach der Vorlesungszeit beginnen sollte. Während der Prüfungsvorbereitung müssen zudem alle nicht studiumsbezogenen Verpflichtungen im Arbeitsplan berücksichtigt werden.
    • Sofern sich der Studien- und Arbeitslan nach Aufstellen des Prüfungsvorbereitungsplans als wenig sinnvoll erweist, muss dieser z.B. durch den Tausch von Fächern eventuell noch einmal modifiziert werden, um dann auch den Prüfungsvorbereitungsplan nochmal zu überarbeiten. Dieses Vorgehen sollte so oft wiederholt werden, bis Pläne vorliegen, die zu Ihrem individuellen Studienfortschritt passen und realisierbar sind.
    •  Auf Basis des Curriculums ist ein Studienverlaufsplan vorzulegen, der alle bis zum geplanten Studienende noch offenen Prüfungen auflistet und einen Soll-Ist-Vergleich ermöglicht. Eine entsprechende Vorlage wird vom Fachrat zur Verfügung gestellt: https://www.fet.uni-hannover.de/de/wiki/anhoerungen

    Hier finden Sie Beispiele für Arbeits- und Prüfungspläne, mit deren Hilfe Sie Ihre eigenen persönlichen Pläne erstellen können: Studien- und Arbeitsplan und Prüfungsvorbereitungsplan BA Sc. sowie Studien- und Arbeitsplan und Prüfungsvorbereitungsplan MA Sc.

  • Was kann Ihnen beim Studium sonst noch helfen?

    Um das Studium erfolgreich absolvieren und Studienprobleme verringern zu können, können Ihnen folgende Hinweise zusätzlich helfen:

    • In den meisten Fächern kann der Stoff nicht auswendig gelernt werden, sondern muss verstanden werden. Dazu ist es wichtig, das eigene Verständnis für ein Thema zu hinterfragen, indem man mit Kommiliton(inn)en über ein Thema oder eine Aufgabe diskutiert. Bilden Sie dafür möglichst Lerngruppen mit Kommiliton(inn)en.
    • Zum Hinterfragen des Stoffverständnisses dienen Aufgaben, die eigenständig gerechnet und nicht anhand von Musterlösungen bearbeitet werden sollten. Ergebnisse sollten auf Plausibilität überprüft werden. Dabei macht es auch Sinn, die Aufgaben mit alternativen Lösungswegen zu verifizieren.
    • Es empfiehlt sich, kontinuierlich mitzuarbeiten, damit Verständnisprobleme möglichst schnell beseitigt werden. Wenn Sie Aufgaben auch mit Mühe nicht selbst lösen können, besuchen Sie rechtzeitig die Sprechstunden der Lehrenden sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
    • Ein Arbeitsplan für die Vorlesungszeit und die Prüfungsvorbereitungsphase dient zur Selbstdisziplinierung und -kontrolle und kann vor einer Überschätzung der eigenen zeitlichen Ressourcen schützen, die oft zum Scheitern bei Prüfungen beiträgt. Eine erste Orientierung für die Prüfungsvorbereitungszeit in Stunden können Sie nach folgender Formel bestimmen: TVorbereitung =15* LPFach h! Diese Zeit ergibt sich aus dem Gesamtworkload (Anzahl der LPs * 30 h) eines Faches abzüglich der Präsenzzeiten.
    • Wenn Sie noch keine Lerngruppe gefunden haben, bieten die studentischen Arbeitssäle eine gute Gelegenheit, Kontakte auch zu Kommiliton(inn)en aus höheren Semestern zu finden.
    • Lerngruppenbörse
    • LernLOUNGE
    • Lernrepositorium (Lernplattform der Fakultät zur Auffrischung von Grundlagenwissen)

    Weitere Möglichkeiten:

Übergangsregeln

Beratung

Bitte nutzen Sie aus Gründen der Datensicherheit Ihre studentische E-Mail-Adresse der LUH zur Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss.

Sprechstunde Kerstin Gries

  • Eine telefonische Sprechstunde findet zu folgenden Zeiten statt: Montag und Donnerstag: 09:00 - 10:00 Uhr (Tel.: +49 511 762 14201).
  • Bei Bedarf schreiben Sie eine E-Mail (versehen mit Ihrem vollen Namen, Matrikelnummer und Studiengang) an pa-et@fei.uni-hannover.de. Gegebenenfalls kann ein flexibler Termin vereinbart werden.

Sprechstunde Prof. Hofmann (PA-Vorsitzender)

  • Die Sprechstunde findet regelmäßig Montags von 8:30-9:30 Uhr in der Appelstr. 9a (Geb. 3408) im Raum 926 (9. Obergeschoss) statt.
  • Melden Sie sich bitte zur Sprechstunde per Email an vorsitz.pa-et@fei.uni-hannover.de an.

Ihre Ansprechpersonen

Vorsitzender Prüfungsausschuss

Prof. Dr.-Ing. habil. Lutz Hofmann
Prüfungsausschussvorsitz
Prof. Dr.-Ing. habil. Lutz Hofmann
Prüfungsausschussvorsitz

Sachbearbeitung

© Julian Martitz
Kerstin Gries
Sachbearbeitung
© Julian Martitz
Kerstin Gries
Sachbearbeitung

Fakultätsprüfungsamt (Elektrotechnik und Informationstechnik)

Judith Oelkers
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Judith Oelkers
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum

Fakultätsprüfungsamt (Energietechnik, Energy Technology, Mechatronik)

Emilia Wegener
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Emilia Wegener
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum

Mitglieder

Prüfungsausschuss Elektrotechnik

Prüfungsausschussvorsitz

Prof. Dr.-Ing. habil. Lutz Hofmann

Stellvertretung des Prüfungsausschussvorsitz

Prof. Dr.-Ing. Markus Fidler

Vertretung der Professorinnen und Professoren

Prof. Dr.-Ing. Markus Fidler
Prof. Dr.-Ing. Bernd Ponick

Stellvertretung der Professorinnen und Professoren

Prof. Dr.-Ing. Richard Hanke-Rauschenbach
Prof. Dr. Jürgen Peissig
Prof. Dr.-Ing. Bernhard Wicht

Sachbearbeitung

Kerstin Gries

Vertretung der Studierenden

Noah Lindwedel

Stellvertretung der Studierenden

Arvid Peters