Die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik ist zulassungsfrei. Bitte achten Sie darauf, dass einige Fächer zulassungsbeschränkt sind!
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Fächerkombinationen
Sie können Elektrotechnik als berufliche Fachrichtung mit einem Unterrichtsfach kombinieren
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums wird ein Antrag (Abschnitt "Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen") an den Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen gestellt. Den Antrag füllen Sie zusammen mit der Fachstudienberatung aus und reichen diesen beim Akademischen Prüfungsamt/Team Lehramt ein. Nach Beginn eines Prüfungsverfahrens ist die Anrechnung nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zum finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung (§ 10).
Wenn Sie außerhalb der Leibniz Universität erbrachte Leistungen anerkennen lassen wollen, dann beachten Sie bitte auch die Verfahrenshinweise.
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Sie müssen sich zu jeder Prüfung in jedem Semester anmelden:
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.
Mit der auf der I-Bescheinigung mitgeteilten LUH-ID können Sie sich im Prüfungsveranstaltungssystem HIS POS QIS innerhalb der jeweiligen Meldezeiträume ihre Prüfungen online anmelden.
Studienleistungen werden nicht beim Akademischen Prüfungsamt angemeldet. Je nach Lehrperson wird die Anmeldung individuell geregelt.
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
Studienleistung: Nachdem Sie eine Lehrveranstaltung besucht und die Studienleistung erfolgreich erbracht haben, müssen Sie die Bescheinigung über erbrachte Studienleistungen bei der Lehrperson zur Unterschrift vorlegen.
Pro Modul gibt es ein Formular, auf dem Sie alle zu dem Modul dazugehörigen Lehrveranstaltungen und Unterschriften der Lehrenden sammeln und diese im Anschluss von der Fachberatung oder der Studiengangskoordination unterzeichnen lassen. Erst dann kann die Bescheinigung beim Akademischen Prüfungsamt abgegeben werden.
Wenn alle Lehrveranstaltungen besucht und die entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen absolviert sind, werden die Leistungspunkte für das jeweilige Modul vom Akademischen Prüfungsamt verbucht. Da nicht jedes Modul in einem Semester abgeschlossen wird, kann sich dies über mehrere Semester strecken.
Prüfungsleistung: Prüfungsleistungen werden von der Lehrperson online verbucht.
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Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?
In dem Bachelorstudiengang Technical Education muss ein Pflichtpraktikum (Schulpraktische Studien oder Berufspraktische Studien) absolviert werden, das vom Institut für Berufspädagogik und Erwachsenenbildung organisiert und betreut wird.
Wenn Sie nach dem Bachelorabschluss den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen anstreben, wird der Nachweis der Schulpraktischen Studien vorausgesetzt. Möchten Sie hingegen nach dem Bachelorabschluss den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen nicht studieren, können Sie anstelle der Schulpraktischen auch die Betriebspraktischen Studien durchführen.
Alle wichtigen Informationen rund um die Praktika finden Sie in der Praktikumsordnung, die das Verfahren zur Durchführung regelt.
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Was muss ich bei Änderungen in der Prüfungsordnung beachten?
Zum Wintersemester 2024/25 wird es inhaltliche Änderungen in der fachspezifischen Anlage Elektrotechnik geben. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über diese und planen Ihren Studienverlauf entsprechend der neuen fachspezifischen Anlage. Die Änderungen sind gültig ab Wintersemester 2024/25 vorbehaltlich der Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Verkündungsblatt.
Überführungsregeln im Rahmen der Änderungen der Prüfungsordnung
Bitte beachten Sie: Bei Änderungen in der Prüfungsordnung werden Sie per Mail informiert. Darum ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre aktuelle Mailadresse beim Immatrikulationsamt hinterlegt ist. In der Regel werden alle Studierenden in die neue Version der Prüfungsordnung überführt.
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Wie melde ich meine Bachelorarbeit an?
Sie schreiben Ihre Bachelorarbeit entweder in Ihrer gewählten beruflichen Fachrichtung oder in Ihrem Unterrichtsfach. Für die Zulassung zur Bachelorarbeit in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik müssen mind. 110 LP erworben worden sein. Die Zulassung zur Abschlussarbeit kann formlos per E-Mail beantragt werden. Senden Sie uns dazu anbei einen Scan Ihres Lichtbildausweises sowie ggf. für Ihre Fächer erforderliche Sprachnachweise zu. Ob in Ihren gewählten Fächern besondere Nachweise für die Zulassung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte vorab Ihrer Prüfungsordnung.
Ohne eine Zulassung zur Bachelorarbeit durch das Akademische Prüfungsamt kann weder ein Thema ausgegeben, noch die Arbeit begonnen werden.
Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Bachelorarbeit erfolgen. Sie haben zwei (bzw. bei empirischen und experimentellen Arbeiten drei) Monate Zeit, Ihre Arbeit zu erstellen und geben diese schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form bei Ihrem/Ihrer Erst- oder Zweitprüfer/-in oder im Sekretariat ab. Bitte sprechen Sie mit Ihrem jeweiligen Prüfern/-innen rechtzeitig ab, bei wem die Abgabe erfolgen soll. Die Bestätigung der fristgerechten Abgabe der Arbeit kann unter Angabe des Abgabedatums ebenfalls formlos per E-Mail durch die Prüfenden bzw. verantwortlichen Personen erfolgen
Wenn Sie Fragen rund um das Verfassen einer Bachelorarbeit in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik haben, dann schauen Sie in unser Informationsvideo rein. Die beiden Studiendekane Prof. Ponick und Prof. Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Studiengang Technical Education ist der Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Leibniz School of Education zuständig.
Wie geht es weiter?
Nach bestandener Bachelorprüfung wird Ihnen der "Bachelor of Science (B. Sc.)" verliehen.
Um als Berufsschullehrerin bzw. Berufsschullehrer arbeiten zu dürfen, müssen Sie nach dem erfolgreichen Bachelorabschluss den Mastertstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen M. Ed. (Master of Education) absolvieren. Da es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen für den Master gibt (u.a. der Abschluss einer fachrichtungsbezogene abgeschlossene Berufsausbildung oder fachrichtungsbezogene Praktika im Umfang von 52 Wochen), informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die entsprechenden Voraussetzungen in der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover.
Nach dem abgeschlossenen Masterstudium können Sie sich dann für den Vorbereitungsdienst bewerben. Im Anschluss daran können Sie dann als Lehrkraft an berufsbildenden Schulen (Berufsschule, Berufliches Gymnasium, Technikerschule) arbeiten.
Ihre Ansprechperson
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
30167 Hannover
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
Lehramt Elektrotechnik
30167 Hannover
Lehramt Elektrotechnik
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