Übersicht über Ihr Studium
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Sie müssen sich zu jeder Prüfung in jedem Semester anmelden:
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.
Mit der auf der I-Bescheinigung mitgeteilten LUH-ID können Sie sich im Prüfungsveranstaltungssystem HIS POS QIS innerhalb der jeweiligen Meldezeiträume ihre Prüfungen online anmelden.
Studienleistungen werden nicht beim Akademischen Prüfungsamt angemeldet. Je nach Dozent/-in wird die Anmeldung individuell geregelt.
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Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Während des Masters werden zwei Fachpraktika abolviert. In jedem Unterrichtsfach absolvieren Sie ein mehrwöchiges Praktikum in einer Schule, in dem jeweils in einen der Fächer hospitiert und unterrichtet wird. Zu dem Fachpraktikum werden vorbereitende bzw. begleitende Seminare angeboten.
Da das Praktikum in Kooperation mit den Schulen stattfindet, ist es notwendig sich frühzeitig (vor Semesterstart) für die Seminare bzw. Fachpraktika anzumelden. In dem Unterrichtsfach Informatik müssen sie sich dazu bis Juli für das Wintersemester bzw. bis Januar für das Sommersemester per Mail bei Herrn Prof. Krugel (krugel@dei.uni-hannover.de) anmelden. Bitte Informieren sie sich selbstständig über die Anmeldebedingungen in ihrem anderen Unterrichtsfach.
Hinweis: In dem Unterrichtsfach Informatik findet das Fachpraktikum semesterbegleitend statt.
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Was muss ich bei Änderungen in der Prüfungsordnung beachten?
Zum Wintersemester 2024/25 wird es inhaltliche Änderungen in der fachspezifischen Anlage Informatik geben. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über diese und planen Ihren Studienverlauf entsprechend der neuen fachspezifischen Anlage. Die Änderungen sind gültig ab Wintersemester 2024/25 vorbehaltlich der Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Verkündungsblatt.
Überführungsregeln im Rahmen der Änderungen der Prüfungsordnung
Bitte beachten Sie: Bei Änderungen in der Prüfungsordnung werden Sie per Mail informiert. Darum ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre aktuelle Mailadresse beim Immatrikulationsamt hinterlegt ist. In der Regel werden alle Studierenden in die neue Version der Prüfungsordnung überführt.
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Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Die Zulassung zur Abschlussarbeit kann formlos per E-Mail beantragt werden. Senden Sie uns dazu anbei einen Scan Ihres Lichtbildausweises sowie ggf. für Ihre Fächer erforderliche Sprachnachweise zu. Für die Zulassung ist es erforderlich, dass Sie mindestens 60 LP erworben haben. Ob in Ihren gewählten Fächern besondere Nachweise für die Zulassung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte vorab Ihrer Prüfungsordnung.
Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Masterarbeit erfolgen. Sie haben vier (bei experimentellen und empirischen Arbeiten sechs) Monate Zeit, Ihre Arbeit zu erstellen. Diese geben Sie schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form bei Ihren Erst- und Zweitprüfenden oder im Sekretariat ab. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, bei wem die Abgabe erfolgen soll. Die Bestätigung der fristgerechten Abgabe der Arbeit kann unter Angabe des Abgabedatums ebenfalls formlos per E-Mail durch die Prüfenden bzw. verantwortlichen Personen erfolgen.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Master of Education ist der Prüfungsausschuss Lehramt an Gymnasien an der Leibniz School of Education zuständig.
Ihre Ansprechpersonen
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
30167 Hannover
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
Lehramt Informatik
30167 Hannover
Lehramt Informatik