Übersicht über Ihr Studium
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Können bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt werden?
Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zu Beginn des Studiums wird ein Antrag (Abschnitt "Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen") an den Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen gestellt. Den Antrag füllen Sie zusammen mit der Fachstudienberatung aus und geben diesen an das Akademische Prüfungsamt/Team Lehramt.
Nach Beginn eines Prüfungsverfahrens ist die Anrechnung nicht mehr möglich.
Wenn Sie außerhalb der Leibniz Universität erbrachte Leistungen anerkennen lassen wollen, dann beachten Sie bitte auch die Verfahrenshinweise.
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Warum habe ich Auflagen erhalten und was muss ich tun?
Wenn Sie aus ihrem Studium mit Bachelorabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss nicht mindestens 16 Leistungspunkte (ECTS) in der Didaktik der beruflichen Fachrichtung und in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik und/oder keine einschlägige Berufsausbildung nachweisen können, erfolgt die Zulassung unter Auflagen.
In der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik sind folgende Auflagen zu erfüllen:
Modul Lehrveranstaltung Semester SL PL LP Fachdidaktische
Grundlagen
Einführung in das wissenschaftliche und fachdidaktische Studium
1 1 - 1 Fachdidaktische Grundlagen 1 1 - 3 Vertiefende Aspekte der Fachdidaktik der Elektrotechnik 2 1 - 4 Gesamt 8 Die Auflagen müssen Sie bis zum Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit nachreichen.
Bitte beachten Sie zudem: Im Rahmen Ihres Studium müssen Sie Berufspraktische Tätigkeiten im Umfang von 52 Wochen absolvieren. Spätestens zwei Semester nach Studienbeginn sind mindestens 12 Wochen nachzuweisen.
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Sie müssen sich zu jeder Prüfung in jedem Semester anmelden:
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.
Mit der auf der I-Bescheinigung mitgeteilten LUH-ID können Sie sich im Prüfungsveranstaltungssystem HIS POS QIS innerhalb der jeweiligen Meldezeiträume ihre Prüfungen online anmelden.
Studienleistungen werden nicht beim Akademischen Prüfungsamt angemeldet. Je nach Lehrperson wird die Anmeldung individuell geregelt.
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Wie kann ich meine erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigen lassen?
Studienleistung: Nachdem Sie eine Lehrveranstaltung besucht und die Studienleistung erfolgreich erbracht haben, müssen Sie die Bescheinigung über erbrachte Studienleistungen bei der Lehrperson zur Unterschrift vorlegen.
Pro Modul gibt es ein Formular, auf dem Sie alle zu dem Modul dazugehörigen Lehrveranstaltungen und Unterschriften der Lehrenden sammeln und diese im Anschluss von der Fachberatung oder der Studiengangskoordination unterzeichnen lassen. Erst dann kann die Bescheinigung beim Akademischen Prüfungsamt abgegeben werden.
Wenn alle Lehrveranstaltungen besucht und die entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen absolviert sind, werden die Leistungspunkte für das jeweilige Modul vom Akademischen Prüfungsamt verbucht. Da nicht jedes Modul in einem Semester abgeschlossen wird, kann sich dies über mehrere Semester strecken.
Prüfungsleistung: Prüfungsleistungen werden von der Lehrperson online verbucht.
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Muss ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums absolvieren?
Im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor (LBS-Sprint) ist in der beruflichen Fachrichtung ein Praktikum von vier Wochen Dauer im Modul "Fachpraktikum" nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Praktikum im Unterrichtsfach von zwei Wochen Dauer abzuleisten. Pro Woche sind 15 bis 20 Zeitstunden Praktikum in der Schule zu absolvieren.
Das Fachpraktikum findet an Schulen des berufsbildenden Schulwesens als Blockpraktikum in der vorlesungsfreie Zeit oder semesterbegelitend statt. Für die Organisation des Fachpraktikums ist der Praktikumsbeauftragte zuständig.
Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Praktika finden Sie in der Praktikumsordnung, die das Verfahren zur Durchführung regelt.
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Was muss ich bei Änderungen in der Prüfungsordnung beachten?
Zum Wintersemester 2024/25 wird es inhaltliche Änderungen in der fachspezifischen Anlage Elektrotechnik geben. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über diese und planen Ihren Studienverlauf entsprechend der neuen fachspezifischen Anlage. Die Änderungen sind gültig ab Wintersemester 2024/25 vorbehaltlich der Veröffentlichung der Prüfungsordnung im Verkündungsblatt.
Überführungsregeln im Rahmen der Änderungen der Prüfungsordnung
Bitte beachten Sie: Bei Änderungen in der Prüfungsordnung werden Sie per Mail informiert. Darum ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre aktuelle Mailadresse beim Immatrikulationsamt hinterlegt ist. In der Regel werden alle Studierenden in die neue Version der Prüfungsordnung überführt.
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Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Für die Anmeldung der Masterarbeit stellen Sie einen Antrag auf Zulassung der Masterarbeit beim Akademischen Prüfungsamt. Für die Zulassung ist es erforderlich, dass Sie mind. 60 LP erworben haben, berufspraktische Tätigkeiten im Umfang von 52 Wochen nachgewiesen werden und – soweit vorgesehen – weitere Voraussetzungen erfüllt wurden (siehe dazu Prüfungsordnung).
Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Masterarbeit erfolgen. Sie haben vier (bei experimentellen und empirischen Arbeiten sechs) Monate Zeit, Ihre Arbeit zu erstellen. Diese geben Sie schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form bei Ihren Erst- und Zweitprüfenden oder im Sekretariat ab und lassen sich das entsprechende Formular unterzeichnen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, bei wem die Abgabe erfolgen soll. Das Formular müssen Sie im Anschluss direkt beim Akademischen Prüfungsamt abgeben.
Hier gelangen Sie zu den entsprechenden Formularen zur Masterarbeit.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Master of Education ist der Prüfungsausschuss Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Leibniz School of Education zuständig.
Ihre Ansprechpersonen
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
30167 Hannover
Lehramt Elektrotechnik und Informatik
Lehramt Elektrotechnik
30167 Hannover
Lehramt Elektrotechnik
30167 Hannover